Hallo,
angenommen, eine Person hat im Steuerjahr 2021 bis Anfang des Jahres in Luxembourg gearbeitet und ist nun wieder in Deutschland beschäftigt. Die Person war vorher Wochenpendler mit Zeitwohnung in Lux, ergo ergaben sich Werbungskosten durch einen doppelten Haushalt.
Diese sind normalerweise in der Anlage N-AUS, Zeile 83 "Werbungskosten zu Zeile 82" einzutragen. Nach Beendigung der Arbeitsstelle in Luxembourg entstehen nun Kosten für Auflösung der Wohnung (Umzugkosten, Leihwagen etc.). Sind die Werbungskosten dann noch in Anlage N-AUS, Zeile 83 anzusetzen oder kann dafür schon die Anlage N oder Sonderausgaben benutzt werden?
Vielen Dank!