logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung Überstunden aus LU  

Profilbild von
Yeehoo
5 Messages

Offline

4 Wochen  ago  

Hallo,

ich habe meinen Steuerbescheid 2023 vom FA Trier erhalten, dort werden meine Überstunden aus LU besteuert. Herr Wonnebaur schrieb in seinem Blog, dass es bereits Musterverfahren gibt um die Besteuerung von Überstunden (hoffentlich) zu kippen.

Was wäre denn nun das richtige Vorgehen, damit der Steuerbescheid nicht endgültig wird. Muss ich dort nun Einspruch oder andere Mittel einlegen? Sollte ich mir einen Steueranwalt suchen? Was dann auch wieder die Frage aufwirft ob das wirtschaftlich für mich sinnvoll ist.

Viele Grüße


Profilbild von
DirkLux
5 Messages

Offline

4 Wochen  ago  

Sorry, keine Hilfe von mir. Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal Überstunden geleistet die ausgezahlt wurden. Wo genau trägt man die in die deutsche Steuererklärung ein?


Profilbild von
mime
1 Messages

Offline

4 Wochen  ago  

Meine Überstunden (HS) für 2023 wurden ebenfalls vom FInanzamt Merzig besteuert, Steuerbescheid habe ich im August 24 bekommen, habe dann Einspruch eingelegt. Finanzamt hat angedeutet, diesem nicht stattzugeben, da man von der Rechtmässigkeit der Besteuerung ausgeht. Endgültiger Entscheid steht aber noch aus. Ich habe bei der Lux Steuerbehörde nachgefragt, es soll eine Kompensation für in DE gezahlte Steuern auf Überstunden geben, aber dieser "Steuerkredit" würde erst ab dem Steuerjahr 2024 gewährt werden können.


Profilbild von
Pendlerin87
6 Messages

Offline

4 Wochen  ago  

Hallo,

am besten zeitnah Einspruch einlegen, wenn man der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Meines Wissens muss dieser zunächst auch keine vollständige und vollumfängliche Begründing enthalten. Dort ggf auch das entsprechende Musterverfahren verweisen.

"Achtung: Der Einspruch befreit Sie nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamtes (Nachforderung) zu begleichen. Einen Zahlungsaufschub erreichen Sie nur, wenn Sie zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen. Hat der Einspruch Erfolg, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid zugestellt. Bleibt das Finanzamt dagegen bei seiner Sicht der Dinge, erhalten Sie eine förmliche Einspruchsentscheidung. In diesem Fall bleibt Ihnen nur noch der Klageweg.

Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die sich bisher zu Ihren Gunsten ausgewirkt haben. Würden solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen, muss Ihnen das Finanzamt eine "Verböserung" androhen.

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Als bekannt gegeben gilt der Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post. [...]

Einspruch wegen Musterprozessen beim Bundesfinanzhof

Läuft ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof, dessen Ausgang auch Sie betrifft, sollten Sie mit Verweis auf das Verfahren gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Gleichzeitig können Sie beim Finanzamt bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. In diesem Fall hören Sie zu dem Einspruch erst wieder etwas, wenn das Urteil gefällt wurde."

Ansonsten kann Frau Keusen eine gute Ansprechparnterin sein, Stundensatz für einen Steuerberater scheint fair.

https://www.steuern.de/einspruch-steuerbescheid

 

MfG


Profilbild von
Andi81
15 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Hallo zusammen,

habe Rückmeldung von FA MZG bekommen. Besteuerung Überstunden (auch auf Einkommen aus 2023) sind fakt. Einspruch zwecklos, da es im DBA lediglich eine Klarstellung gab und die Überstunden schon immer besteuert hätten werden können. Es handelt sich auch um kein schwebendes Verfahren, weshalb etwaige Einsprüche von deren Rechtsabteilung abgelehnt werden. Das Vorgehen wurde mit dem FA Trier zusätzlich abgestimmt.

Wenn hier jemand einen aktuellen Fall hat, bei dem einem Widerspruch stattgegeben wurde, darf man sich gerne bei mir (PN) melden. Werde mich bei erfolgreichem Vorgehen auch gerne erkenntlich zeigen...

BG


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Die FÄmter werden die Widersprüche so lange zurückweisen, bis ein (höchst)richterliches Urteil sie zum "Umdenken" bringt oder zumindest ein Verfahren anhängig ist, warum sollten sie auch anders entscheiden. Und mir ist nicht bekannt, dass schon jemand den Klageweg geht.

In diesem Zusammenhang aber die Frage an Yeehoo und Andi81, wurden von euch denn auch Unterlagen für die Vorjahre angefordert bzw. falls ihr schon Steuerbescheide für die Vorjahre habt, diese widerrufen (falls Überstunden angefallen sind) ? Das ist für den Grossteil der Grenzgänger sicher der entscheidende Punkt, ob Nachzahlungen für Vorjahre drohen.


Profilbild von
Andi81
15 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Sofern bereits abgearbeitet, werden die Akten nicht mehr geöffnet (zumindest der aktuelle Stand und für FA MZG gültig). Demnach bleibt mein Bescheid für 2022 gültig, da dieser vor der Klarstellung eingereicht wurde. 

Wie es aber mit den Fällen aussieht, bei denen bisher gar keine Steuererklärung abgegeben wurde, kann ich nicht sagen. Prinzipiell wurden diese Personen ja nun (rückwirkend und unwissentlich) zu Steuerbetrügern gemacht, denen das FA auch noch (7) Jahre später was anhaben kann. 


Profilbild von
Andi81
15 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Bzgl. dem Klageweg soll es gemäß Herrn Wonnebauer ja bereits Musterverfahren geben. Rein, ich finde leider nichts dazu 😔