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Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Steuern und Finanzen

Corona & 19 Tage Regel für LuxPendler  

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Fredde
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4 Jahren  ago  

Urlaub ist Urlaub und nicht Arbeit. Also fällt es nicht unter die 19 Tage Regel.


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Ich habe eine kleine Verständnisfrage zum Zitat der DVKA: Was ist das A1-Formular? Habe davon noch nie gehört...

Klingt ja, wie eine gute Nachricht. Nur: müsste es nicht auch ein zwischenstaatliches Abkommen geben, das die Fragen klar regelt? Wie können Grenzgänger sicher sein, dass sie sich auf diese Angaben verlassen können? (DBA sagt ja etwas ganz Anderes...)


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Fredde
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4 Jahren  ago  

In der Sozialversicherungsfrage braucht es keine zwischenstaatliche Regelung!

Das ist zum Glück in der EU einheitlich geregelt!

A1 ist ein einheitliche Formular mit dem bei einer zweitweisen Beschäftigung in einem anderen EU Land die Sozialversicherungsabdeckung im Arbeitsland bescheinigt wird.


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Bitte die Sozialversicherung nicht mit den Steuern verwechseln!

DBA ist nur relevant für die Besteuerung und nicht für die Sozialversicherung. Das sind zwei verschiedene Sachen.


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Danke, Fredde. Und wenn Sozialversicherung EU-einheitlich geregelt ist (was ja so ganz grundsätzlich auch nicht der Fall ist - z.B. höhere Sozialabgaben in D als in Lux), wieso hat dann die EU-Kommission keine Pressemeldung zu Corona-Folgen auf Sozialversicherungen rausgegeben?

Ich würde mal sagen, dass auf viele Grenzgänger die Sozialversicherungsfrage noch grössere Auswirkungen hat als die Steuerfrage... In D 2020 sozialversichert würde ja bedeuten, in D später für 2020 Rentenempfänger...


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Die Eu regelt nicht die nationale Sozialversicherung (das habe ich vielleicht falsch ausgedrückt) Sie regelt die Anwendung von nationalen Regeln für Grenzgänger und Menschen die in verschiedenen Ländern angestellt sind oder selbständig arbeiten.

Grundlage sind die folgenden Verordnungen und Durchführungsverordnungen:

Wie schon gesagt, die 25 % Regel gilt nur für eine gewöhnliche Beschäftigung in zwei Staaten von denn dann der eine der Wohnsitzstaat ist. Die aktuelle Situation ist sicher keine gewöhnliche Beschäftigung. Also gibt es hier keinen Handlungsbedarf von irgend jemanden. Es gibt da keine spezifischen Folgen die man mitteilen muss. 


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Ok, danke für die kompetente Antwort!

Da habe ich (und andere) ja erstmal ein bisschen Lesestoff...


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info
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4 Jahren  ago  

Hilft aber nicht?


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Jupp69
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4 Jahren  ago  

Kurzarbeitergelt und Schnauze halten.Seit Froh das es 80% gibt.

Haltet die Fresse! kanns nicht mehr  hören

vielleicht hat balt gar kein Job mehr!

 

 

 

 

 

 


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Highwoody
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4 Jahren  ago  

@Superpuschel

Mir war bisher unklar wie die 25% Regel von der DKV konkret ausgelegt wird, also entweder täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich.

Gibt es eine Quelle der DKV dass sie dies, so wie in dem Beitrag beschrieben, "jährlich" ausgelegt wird?


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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Kurze Zwischeninformation:

Franzosen und Belgier haben sich jetzt mit Luxemburg auch bezüglich der Sozialversicherungspflicht geeinigt.


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info
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4 Jahren  ago  

@Fredde

Das mit der gewöhnlichen Beschäftigung hast du falsch verstanden, es geht um eine Beschäftigung die der gewöhnlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt. Beamte fallen da zB nicht drunter.


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Fredde
338 Messages

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4 Jahren  ago  

Also ich denke das meine Interpretation richtig ist und verweise dazu auf folgenden link:

https://www.dvka.de/media/dokumente/verschiedene/Praktischer_Leitfaden.pdf  

und den aktuellen Ausführungen von Herrn Wonnebauer:

http://www.wonnebauer.de/site/grenzgaenger/eusozialversicherungsrecht/  

Es ist wie immer in solchen Verordnungen nicht absolute klar aber eine rein von EU Gerichtsurteilen scheinen meine Interpretation zu unterstützen. Es geht nicht um Beamte und auch nicht um Selbständige. 


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oernie1
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4 Jahren  ago  

Beamte sind in Luxemburg genau so sozialversichert wie Angestellte. In Deutschland mag das anders sein.