Urlaub ist Urlaub und nicht Arbeit. Also fällt es nicht unter die 19 Tage Regel.
INFO FLASH
Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Ich habe eine kleine Verständnisfrage zum Zitat der DVKA: Was ist das A1-Formular? Habe davon noch nie gehört...
Klingt ja, wie eine gute Nachricht. Nur: müsste es nicht auch ein zwischenstaatliches Abkommen geben, das die Fragen klar regelt? Wie können Grenzgänger sicher sein, dass sie sich auf diese Angaben verlassen können? (DBA sagt ja etwas ganz Anderes...)
In der Sozialversicherungsfrage braucht es keine zwischenstaatliche Regelung!
Das ist zum Glück in der EU einheitlich geregelt!
A1 ist ein einheitliche Formular mit dem bei einer zweitweisen Beschäftigung in einem anderen EU Land die Sozialversicherungsabdeckung im Arbeitsland bescheinigt wird.
Danke, Fredde. Und wenn Sozialversicherung EU-einheitlich geregelt ist (was ja so ganz grundsätzlich auch nicht der Fall ist - z.B. höhere Sozialabgaben in D als in Lux), wieso hat dann die EU-Kommission keine Pressemeldung zu Corona-Folgen auf Sozialversicherungen rausgegeben?
Ich würde mal sagen, dass auf viele Grenzgänger die Sozialversicherungsfrage noch grössere Auswirkungen hat als die Steuerfrage... In D 2020 sozialversichert würde ja bedeuten, in D später für 2020 Rentenempfänger...
Die Eu regelt nicht die nationale Sozialversicherung (das habe ich vielleicht falsch ausgedrückt) Sie regelt die Anwendung von nationalen Regeln für Grenzgänger und Menschen die in verschiedenen Ländern angestellt sind oder selbständig arbeiten.
Grundlage sind die folgenden Verordnungen und Durchführungsverordnungen:
Wie schon gesagt, die 25 % Regel gilt nur für eine gewöhnliche Beschäftigung in zwei Staaten von denn dann der eine der Wohnsitzstaat ist. Die aktuelle Situation ist sicher keine gewöhnliche Beschäftigung. Also gibt es hier keinen Handlungsbedarf von irgend jemanden. Es gibt da keine spezifischen Folgen die man mitteilen muss.
Wir können doch es versuchen
Mir war bisher unklar wie die 25% Regel von der DKV konkret ausgelegt wird, also entweder täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich.
Gibt es eine Quelle der DKV dass sie dies, so wie in dem Beitrag beschrieben, "jährlich" ausgelegt wird?
Das mit der gewöhnlichen Beschäftigung hast du falsch verstanden, es geht um eine Beschäftigung die der gewöhnlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt. Beamte fallen da zB nicht drunter.
Also ich denke das meine Interpretation richtig ist und verweise dazu auf folgenden link:
https://www.dvka.de/media/dokumente/verschiedene/Praktischer_Leitfaden.pdf
und den aktuellen Ausführungen von Herrn Wonnebauer:
http://www.wonnebauer.de/site/grenzgaenger/eusozialversicherungsrecht/
Es ist wie immer in solchen Verordnungen nicht absolute klar aber eine rein von EU Gerichtsurteilen scheinen meine Interpretation zu unterstützen. Es geht nicht um Beamte und auch nicht um Selbständige.