Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man in der deutschen Einkommensteuererklärung die a) Entfernungs- und b) Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten geltend machen kann? Falls ja:
zu a) kann ich den gesamten einfachen Fahrtweg angeben, oder nur bis zur Grenze, da ja die Kilometer auf Luxemburger Seite steuerlich schon in L berücksichtigt werden?
zu b) kann ich hier meine coronabedingten (41 Tage), sowie die regulären (19 Tage) Homeofficetage aus 2022 angeben, die ich in N-AUS in Feld 47 alle als in L zu versteuern angegeben habe (damit 100% des lux. Lohns steuerfrei gestellt werden)?
Es würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrung teilen würde und schon mal vielen Dank.