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Forum / Steuern und Finanzen

Deutsche Steuererklärung Entfernungs- und Homeoffice-Pauschale  

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Zaphod2023
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2 Monaten  ago  

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob man in der deutschen Einkommensteuererklärung die a) Entfernungs- und b) Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten geltend machen kann? Falls ja:

zu a) kann ich den gesamten einfachen Fahrtweg angeben, oder nur bis zur Grenze, da ja die Kilometer auf Luxemburger Seite steuerlich schon in L berücksichtigt werden?

zu b) kann ich hier meine coronabedingten (41 Tage), sowie die regulären (19 Tage) Homeofficetage aus 2022 angeben, die ich in N-AUS in Feld 47 alle als in L zu versteuern angegeben habe (damit 100% des lux. Lohns steuerfrei gestellt werden)?

Es würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrung teilen würde und schon mal vielen Dank.


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info
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2 Monaten  ago  

Keine Ahnung ob ich das jetzt ganz richtig verstanden habe aber hier der Versuch einer Antwort:

Der in Deutschland zu versteuernde Teil ist aus HO entstanden und damit kann auf diesen Teil natürlich kein km Geld angerechnet werden. Auf diesen Teil darf aber natürlich der HO Pauschbetrag abgewand werden wie andere Pausbeträge auch.

Auf das versteuerte Einkommen von Luxemburg darf alles abgesetzt werden was in Deutschland auch der Fall ist, hier dient es aber nur der Reduzierung des sg Progressionsvorbehalt.

 

 


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Zaphod2023
2 Messages

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2 Monaten  ago  

Hallo Info,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Entfernungspauschale würde ich natürlich nur für die Tage geltend machen, die ich physisch in Luxemburg im Büro war. Ich habe meinen Fehler jetzt gefunden, ich habe in Wiso Steuer die Entfernungspauschale nicht in N-AUS, sondern in N angegeben...

Ich habe in 2022 19 Tage reguläres Homeoffice (plus 41 Tage coronabedingte Tage), so dass das Besteuerungsrecht in Luxemburg bleibt, d.h. in N-AUS habe ich 100% der Arbeitstage in L eingetragen. Kann ich trotzdem die Homeoffice-Pauschale in der dt. Steuererklärung geltend machen? Bringt das überhaupt was, da ich nur Kapitalerträge habe und ausnahmsweise die 300€ Energiepreispauschale habe?

Neue Frage: wo müsste ich z.B. meine Haftpflichtversicherung eintragen? Prinzipiell kann ich das ja als Vorsorgeaufwand geltend machen.

 

Nochmals vielen Dank!

 


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2 Monaten  ago  

So ganz kann ich nicht folgen, nach den Angaben ist doch nichts in Deutschland zu versteuern und daher ist es völlig unnötig irgendwas abzusetzen.


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thekkrriissii
Wadern | Deutschland | 9 Messages

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2 Monaten  ago  

Du kannst keine Fahrtkosten in DE absetzen, da du in DE keinem Erwerb nachgehst bzw. kein zu versteuerndes Einkommen generierst, wenn du ins Büro nach Lux fährst...

Die entstandenen Fahrtkosten sind durch den Fahrtkostenabzug in Lux vollständig abgegolten.

In DE erwirtschaftest du ja lediglich für die Tage im HO ein in DE zu versteuerndes Einkommen, sobald du die 19-Tage-Grenze überschreitest.Und im HO hat man bekanntlich keine Fahrstrecke zur Arbeit...

 

Vielleicht so verständlicher?!


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2 Monaten  ago  

@Thekkrriissii

Das ist so auch nicht ganz richtig, die km im Zusammenhang mit der Arbeit in Luxemburg kann man sehr wohl angeben, denn diese reduzieren den Progressionsvobehalt und damit sinkt wiederum der Steueranteil auf ein HO Einkommen in Deuschland.


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Di Kay
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2 Monaten  ago  

Bist du dir da sicher?