logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Erhalt ich eine Rente aus D, wenn ich nur 11 Monate sozialversicherungspflichtige Beiträge eingezahlt habe?  

Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Hallo,

soweit ich Herrn Google verstanden habe, benötige ich als Voraussetzung für eine Regelaltersrente aus D eine allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren.

Ich habe in D in Summe nur 11 Monate in die deutsche Rentenkasse eingezahlt, ansonsten nur meine schulische und universitäre Laufbahn in D absolviert. Nach dem Studium habe ich bis auf die 11 Monate ununterbrochen in Lux. gearbeitet und dort die Rentenbeiträge entrichtet.

Bedeutet dies dann, dass ich aus D damit einen Ablehungsbescheid bei Rentenbeantragung in D erhalte und damit Lux. nachweisen kann, dass ich damit nur in Lux. krankenversichert sein kann?

 

 

 


Profilbild von
bonsai
15 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

GENAU DAS interessiert mich auch 🙂

Mein Verständnis ist, dass mir in D keine Rente zusteht - habe ja zuwenig einbezahlt. Na, dann ist's auch gut - im besten Fall gibt's die paar geleisteten Beitrage vielleicht zurück, und damit Rente und KV 100% in Luxemburg.

Frage ist nur, ob mein Verständnis auch richtig ist...

 


Profilbild von
info
3567 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Verständnis ist falsch.


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Ok, ich bring da mal etwas Licht ins Dunkel aber auch sich damit neu ergebende Fragen.

Klar ist auf jeden Fall, wer mehr als 1 Jahr in Deutschland eingezahlt hat und in der EU weitere Versicherungszeiten von 4 Jahren nachweist erreicht in Deutschland die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren und ist in Deutschland damit rentenberechtigt.

 

In der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ der deutschen Rentenversicherung wird Seite 47 ausgeführt:

Bitte beachten Sie: Haben Sie in einem Mitgliedstaat nur kurze Zeit gearbeitet und für weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurückgelegt, übernimmt der andere Mitgliedstaat diese Zeiten. Bei dessen Rentenberechnung entfällt dann die Berechnung der Teilrente. Das vermeidet sehr kleine Renten und vermindert den Verwaltungsaufwand. Sollte in dem betroffenen Mitgliedstaat aber schon aus diesen geringen Zeiten ohne Berücksichtigung der anderen mitgliedstaatlichen Zeiten ein Rentenanspruch bestehen, können sie nicht von einem anderen Staat übernommen werden.

Soweit so klar, aber dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:

  • Wenn ich demnach nur max. 11 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt habe, dann muss die luxemburgische Rentenkasse diese Zeiten übernehmen oder gibt es doch wieder "Fluchtmöglichkeiten"?
  • Erhalte ich bei 11 Monaten Versicherungszeit in Deutschland bei Beantragung der deutschen Rente einen Ablehnungsbescheid, den ich dann als Nachweis für die luxemburger Rentenkasse verwenden kann?
  • Zählt ein angefangener Monat bereits als voller Monat, also wenn man z.B. Mitte des Monates begonnen hat zu arbeiten oder sogar nur die letzeten Tage eines Monats? 
  • Was geschieht mit zusätzlichen freiwilligen Rentenbeiträge in die Luxemburger Pensionskasse, um dort einen weiter lückenlosen Rentenversicherungsverlauf aufrechtzuerhalten, wenn gleichzeitig Versicherungszeiten in Deutschland anfallen? Was passiert mit diesen „doppelt“ entrichteten Beiträgen, wenn man also zeitgleich in die luxemburger und die deutsche Rentenkasse einzahlt?

 


Profilbild von
info
3567 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Zu deinen Fragen wie folgt.

- Nach meinem Stand zählen auch die Anspruchsjahre von Schule/Studium/Wehrpflicht/Sozialdienst, das muss man evtl berücksichtigen.

- bei 11 Monaten werden diese deinen Jahren in Luxemburg zugerechnet.

- Ob angefangene Monate zählen - sobald es ein Gehalt gibt von dem Rentenbeiträge abgeführt werden zählt der Monat. Er hat dann halt nur einen geringeren Anspruch zur Folge.

- Wenn Beiträge freiwillig gezahlt werden ist man in beiden Länder versichert, das geht nur dann nicht wenn man der sg allgemeinen Sozialversicherungspflicht unterliegt.


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Danke für die Rückmeldung. Leider kein einfaches Thema und selbst die Rentenversicherungsträger kommen da ins straucheln. Habe da schon viel telefoniert.

Zu Frage 1: Nein, Schulzeiten etc. zählen nicht nach Aussage der deutschen Rentenversicherung. Für die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zählen nur Beitragsmonate, allerdings egal in welchem Land diese angesammelt wurden, solange man auch mal in D eingezahlt hat.

Zu Frage 2: Ja, so müsste es sein. Frage ist halt nach dem Prozedere. Muss ich nachweisen, dass ich in D nicht rentenberechtigt bin oder verständigen sich die Rententräger untereinander?

Zu Frage 3: Ok, macht Sinn, ist plausibel. Dann muss man schwer aufpassen nicht durch angefangene Monate auf 1 Jahr zu kommen. 😉

Zu Frage 4: Ok, dann werden wahrscheinlich die im Beispiel genannten 11 Monate aus der deutschen Rentenversicherung den lux. Versicherungszeiten hinzugerechnet, auch wenn sie zeitlich PARALLEL in D und Lux eingezahlt wurden?

 

 


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

denkt auch an Bundeswehr und Zivi, komischerweise stehen bei mir sogar Zeiten der geringfügigen Beschäftigung während des Studiums im Versicherungsverlauf.

ICH WILL (Stand jetzt) KEINE Rente aus D


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Habe noch weitere Erkundigungen, auch bei der CNAP eingezogen. 

Die EU-Broschüre der deutschen Rentenversicherung schreibt: "Haben Sie in einem Mitgliedstaat nur kurze Zeit gearbeitet und für weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurückgelegt, übernimmt der andere Mitgliedstaat diese Zeiten. Bei dessen Rentenberechnung entfällt dann die Berechnung der Teilrente. Das vermeidet sehr kleine Renten und vermindert den Verwaltungsaufwand."

Wenn man also in Deutschland nur 11 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hatte und parallel dazu gleichzeitig während dieser 11 Monate auch freiwillig in die luxemburger Rentenversicherung eingezahlt hatte, würden diese dann zwar die Wartezeit in Luxemburg auf vorzeitige Rente nicht verkürzen, aber die luxemburger Rente minimal erhöhen, auch wenn die Einzahlungen zeitlich parallel lagen. 

Klar ist, wer 12 Monate oder mehr in Deutschland Beiträge geleistet hat, hat einen deutschen Rentenanspruch (sofern er bei 12 Monaten auch noch min. 4 Jahre z.B. in Lux. eingezahlt hat)

Prozedere ist auch klar: Bei Rentenbeantragung weist man die CNAP auf diese wenigen Monate in Deutschland hin. Eventuell machen sie auch automatisch einen Abgleich. Diese tauscht sich dann mit der deutschen Rentenversicherung aus und diese "années poussières" werden dann hinzugerechnet.

Ich hoffe die Parallelität der Einzahlungen in Deutschland und Lux. macht wirklich kein Problem, sozusagen dass im worst case die freiwilligen Beiträge in Lux. "verfallen"!?

 

 


Profilbild von
bonsai
15 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Das gibt dann ja ein paar "lustige" Kombinationen.

Wenn z.B. in Deutschland nur Wehrpflicht (15 Monate - das ist > 1 Jahr), und danach z.B. 35 Jahre in Luxemburg, kann man evtl dann mit >= 60 in L in Rente gehen, und weiter in Luxemburg krankenversichert bleiben. Mit 67 bekommt man dann die "Rente" aus D (ich habe keine Ahnung, was nach 15 Monaten Wehrpflicht da so rauskommen könnte), und man müsste sich in D krankenkversichern? Die Beitrage dafür würden dann von der deutschen Rente abgezogen? ...

Da werde ich mich wohl mal im Detail durch die ganzen Information quälen, und wenn's dann irgendwann mal relevant wird, einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Wer weiss, was sich bis dahin noch alles an den Regelungen ändert - die Behörden sind ja manchmal kreativ


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Genau so ist es! 

Leider habe ich nun sogar entgegen der mündlichen Aussage der deutschen Rentenversicherung nun eine schriftliche Stellungnahme, in der steht: 

Die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr sind anrechenbar, wenn die Versicherteneigenschaften erfüllt sind. Beispiel: 1 Monate Arbeitslosengeld und 5 Jahre Schule / Studium => Rentenberechtigt! 

Wenn ich richtig informierte worden wäre, hätte ich auf das Arbeitslosengeld verzichtet! Ganz toll, eine Falschinformation führt damit zu einer lebenslang geringeren Rente, da nun ab 67 für mich auch in D ein Rentenanspruch besteht und ich mich damit in D krankenversichern muss.


Profilbild von
info
3567 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Nach dem o.g Beispiel steht dir doch kein ALG1 zu, oder meinst du ALG2?


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Habe immer in Lux. gearbeitet und erhalte deshalb nun ALG I in D, da ich in D wohnhaft bin. Ganz normal.


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann jemand mal sagen, wie hoch der Unterschied zwischen dem lux. Krankenversicherungsbeitrag und dem deutschen  Krankenversicherungsbeitrag ist? Wieviel Prozent muss in Lux. und wieviel Prozent in D von der Bruttorente berappt werden bei gesetzlich versicherten?

Nach meiner Auskunft fallen auf den deutschen Rentenanteil 15 % KV und 3,05 % Pflegeversicherung (mit Kindern) an, wobei ersteres evtl. leicht von einer zu einer anderen KK abweicht. Auf die lux. Pension entfallen in D dann 7,3 % KV (halber Regelbeitrag) + 3,05 % PV + 1,0 % Zusatzbeitrag (in dieser KK).

In Lux. beträgt der Beitrag als Rentner aktuell 2,8 % KV und 1,3 % PV (nach 25 % Freibetrag) von der Bruttopension. 

Das bedeutet 11,35 % jeden Monat, falls man in D gesetzlich KV ist und 4,1 % wenn man in Lux. versichert bleibt. Eine Differenz von sage und schreibe 7,25 %!!!

Richtig?

 


Profilbild von
info
3567 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

?

Und wenn es doof läuft kommt auch noch eine Steuervorauszahlung alle 3 Monate in Deutschland auf dich zu.


Profilbild von
CaptainHook
626 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

? ? ?  Wahsinn. Ok, die Steuern mnsste ich ja eh zahlen, aber die KV ist schon der Hammer. Aktuell scheint es noch zu gehen, dass man dem deutschen Rentenbescheid einfach widerspricht. Damit bleibt man bei der lux. KV. Aber wer weiss, wann der Anspruch in Zukunft schon ausreichend wird?