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Forum / Steuern und Finanzen

fragwürdiger Steuerbescheid - Nichtanerkennung Bausparvertrag  

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5 Jahren  ago  

Achso, zu dieser Aussage noch ein Hinweis: "Die können ja dann nicht rückwirkend Steuern für die Vorgängerjahre zurückverlangen (das steht auch nirgendswo in dem Schrieb)."

 

Doch die dürfen Rückforderungen stellen, aber nur für maximal 10 Jahre rückwirkend.


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KrK
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5 Jahren  ago  

Ja ok, die gesetzliche Regelung ist mir nun weitgehend klar, ich hatte zunächst nur den für mich relevanten Teil mit einer Laufzeit über 10 Jahren gelesen. 

Demnach wird sich für MICH zunächst gar nix ändern, egal ob ich mit dem Geld mal eine Weltreise mach oder es für das Eigenheim benutze. Denn mein Vertrag wurde vor über 10 Jahren abgeschlossen und ich beabsichtige auch nicht, einen weiteren Bausparvertrag abzuschliessen, dessen Beiträge dann nicht mehr abzugsfähig wären, wenn es auf eine Weltreise rauslaufen sollte (was ich nicht vorhabe); es käme auch in diesem Fall zu keiner Nachzahlung der steuerlichen Vorteile der vorangegangenen Jahren.

Die Grundidee des Gesetzes kann ich nachvollziehen, allerdings glaube ich nicht, dass der "Missbrauch mit der Zweckentfremdung der Auszahlungssumme" dadurch massiv eingedämmt wird, denn sehr viele schliessen ja nur einen einzigen Bausparvertrag ab (weil bei jedem weiteren jeweils immer noch eine Art Abschlussgebühr hinzukommt, die man sich eben bei einem einzigen Vertrag sparen kann). Und für diese Leute ist es dann egal, ob die für gar nicht erst abgeschlossene zukünftige Verträge ihre potentielle steuerliche Absetzbarkeit verlieren. 

Was ich mich z.B. auch noch frage (eher hypothetischer Natur), wenn man jetzt einen Vertrag über mehr als 10 Jahre hat und es nun zu einer Auszahlung kommt:

Nehmen wir an, man findet direkt keine passende Immobilie (in Luxemburg normal) und erwirbt dann erst in 3 Jahren eine eigene Immobilie.  Geht das dann auch noch (muss das Geld solange auf ein Treuhandkonto gelegt werden) oder muss die Auszahlungssumme direkt verwendet werden ?

Wie sieht es aus, wenn man einen Teil der Auszahlungssumme (Vertrag > 10 Jahre) für die eigene Immobilie verwendet, mit einem anderen Teil dann aber am Ballermann Party macht: Werden dann die etwaigen zukünftigen Bausparbeiträge neuer Verträge nicht mehr/anteilsmässig/voll anerkannt ?

Ich werde nächste Woche mal bei der Steuerverwaltung anrufen, das wird ein längeres Telefonat ...


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KrK
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5 Jahren  ago  

Ich habe mir nun noch einige Gedanken über diesen Bausparkomplex gemacht:

Ist es eigentlich nach derzeitiger Regelung möglich, auch noch im hohen Rentenalter (sagen wir mit 90) Bausparbeiträge steuerlich abzusetzen ?

Irgendwie ging ich immer davon aus, dass diese Absetzbarkeit ab dem Eintritt ins Rentenalter nicht mehr möglich wäre, aber scheint nicht so zu sein, also es müsste möglich sein ?

Dann wäre es nämlich in der Tat sinnvoll, sich diese steuerliche Absetzmöglichkeit zu erhalten. Dazu frage ich mich, wie das dann konkret in meiner Situation gehen sollte:

Ich hatte nämlich bereits ein Eigenheim auf Kredit gekauft, nachdem die Zinssätze am freien Kreditmarkt derart stark gefallen waren, dass eine Inanspruchnahme des Bausparkredits (mit ca. 6% Zinsen) keinen Sinn machte. Wenn nun mein Bausparvertrag in Form einer grösseren Summe ausgezahlt werden wird, wird es zwar noch ein paar Kreditschulden geben, aber diese kann ich nicht einfach so direkt tilgen, da keine Sondertilgungsmöglichkeit besteht. Ich weiss gar nicht, ob überhaupt am Ende noch soviel Schulden übrig sind, wie ich an Auszahlung erhalte und ob soviel Modernisierungen etc. zu machen sind, wage ich auch zu bezweifeln. D.h. ich gehe davon aus, selbst wenn ich diese Verwendung der Bausparauszahlung über viele Jahre in Form von Kredittilgungen strecken kann, kann wohl der volle Betrag gar nicht ganz fürs Eigenheim aufgewendet werden und dann ist eben die Frage, ob/wie die steuerliche Absetzbarkeit auch weiterhin erhalten werden kann ?

Also kurzum:

Mein Wille, das Auszahlungskapital fürs Eigenheim zu verwenden ist da, es scheitert jedoch an technischen Möglichkeiten bzw. es macht aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn. Würde ich jetzt die steuerliche Absetzbarkeit verlieren, dann wäre das ja eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber denjenigen, deren Vertrag schon etwas früher ausgelaufen ist und die sich dann dafür ein Eigenheim kauften. Man (sehr viele andere Leute auch) wird also faktisch mit dem Gesetz dafür bestraft, dass man einen länger laufenden Vertrag hat, was jedoch nicht sein dürfte.

Also handwerklich erscheint mir dieses Gesetz extrem schlecht gemacht zu sein.

 

 


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KrK
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5 Jahren  ago  

Die Steuerbehörde will den Bausparvertrag nun wohl doch anerkennen... Dafür gibt es aber wiederum Huttel mit anderen Bereichen ... aber das ist wieder ein eigenes komplexeres Thema für sich.

Was mich nun interessiert, sind folgende 3 Fragen bzgl. Bausparvertrag:

1.

Gibt es eine altersmässige Beschränkung für die Absetzbarkeit von Bausparverträgen oder könnten die auch noch im Alter von 100 Jahren abgesetzt werden (,sofern man vorher die Absetzbarkeit nicht verloren hat, etwa durch Zweckentfremdung der Mittel) ?

 

2.

Angenommen, die Auszahlung wird nur teilweise für das Eigenheim benutzt und der Rest zweckentfremdet. Geht dadurch die Absetzbarkeit zukünftiger Verträge (vollständig) verloren ? Oder teilweise ?

 

3.

Angenommen, die Auszahlungssumme wird nicht direkt fürs Eigenheim verwandt (bzw. über einen längeren Zeitraum für die Tilgung benutzt), geht dadurch die Absetzbarkeit zukünftiger Verträge verloren ?

 

Kennt sich denn niemand mit dem Bauspar-Gesetz richtig aus, der mir das beantworten kann ?

 

 


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abhi
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5 Jahren  ago  

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KrK
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5 Jahren  ago  

Mein Einspruch gegen den 17er-Bescheid hinsichtlich der Nicht-Anerkennung von Beiträgen für meinen Bausparvertrag bei der DB Bauspar AG wurde nun abgelehnt. Als Begründung wird auf circulaire LIR n°111/3 aus dem Jahr 2017 verwiesen. Und zwar wird präzisiert, dass nicht an ein beliebiges Finanzinstitut die Beiträge gezahlt werden dürfen, selbst wenn es sich um ein ähnliches Produkt wie von einer Bausparkasse handelt.

Diese Begründung halte ich für falsch. Die Deutsche Bank Bauspar AG ist eine REINE Bausparkasse und hat mit einer Bank oder einem irgendwie andersgearteten Finanzinstitut nichts zu tun; insb. handelt es sich hierbei nicht um eine Bank.

 

@Luxinsider: 

Wie KONKRET hatte dein Bekannter, der den Bausparvertrag bei der DB Bauspar AG hat, die Angelegenheit mit der Steuerverwaltung geregelt (so dass es anerkannt wurde) ?

@Luxinsider & Obitwo:

Welches Steuerbureau ist für euch zuständig ?


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5 Jahren  ago  

@KrK

Deine Bank ist in Luxemburg nicht zertifiziert und somit nicht anerkannt. Das Zertifikat muss deine Bank regeln und dann wird dein Vertrag anerkannt.

Das ist ähnlich dem Cheque Service, nur wenn ein deutscher Kindergarten die luxemburger Zulassung hat kannst du die Förderung aus Luxemburg erhalten. Die Tatsache das andere Kindergärten ja grundsätzlich zulassungsfähig wären spiet dabei absolut keine Geige.


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luxinsider
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5 Jahren  ago  

Ich habe mir das Circulaire durchgelesen und teile die Auffassung von Krk.

Abzugsfähig sind Zahlungen an "echte" Bausparkassen entweder in Luxemburg oder der EU. Und DB Bauspar ist eine echte Bausparkasse.

Mein Bekannter hatte das Problem vor 10 Jahren. Leider kann ich ihn nicht mehr fragen, was er da genau geschickt hat.

Ich würde die Bausparkasse um eine Bestätigung bitten, dass sie tatsächlich eine Bausparkasse ist. Vielleicht gibt es auch bei der BaFin eine Übersicht aller in Deutschland zugelassenen Bausparkassen.

Alles das würde ich zusammen mit einem Einspruch an das Finanzamt schicken.

PS: Das Problem hat sich für die Zukunft wohl erledigt, weil BHW und DB Bauspar als "neue" BHW fusioniert haben... 🙂


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KrK
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5 Jahren  ago  

@info:

?????

Ich bin bei keiner BANK, ich bin bei einer REINEN BAUSPARKASSE. Diese ist in Luxemburg anzuerkennen. Dies haben mir mittlerweile bereits diverse Leute bestätigt (Jurist, Steuerberater etc.) Ausserdem kenne ich persönlich jemand, der auch in D einen Bauvertrag hat, den er in Luxemburg anerkannt bekommen hat (und habe von mehreren gehört, die ihn auch anerkannt bekamen). Selbst in diesem Thread wurde eine Anerkennung des DB Bauspar AG-Vertrags verkündet. Das ist juristisch eindeutig.

Die Frage ist lediglich, wie man es der Steuerbehörde vermittelt bekommt.

Gibt es hier in dem Forum irgend jemand, der seinen deutschen Bausparvertrag nicht anerkannt bekommen hat ? Es hatten ja bereits etliche gepostet, dass dieser bei Ihnen/ihren Bekannten bereits anerkannt wurde.


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luxinsider
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5 Jahren  ago  

@krk Google mal nach dem Jahresbericht der Deutsche Bauspar AG. Im Punkt A steht das Geschäftsmodell. Gelb markieren, Quelle angeben, ausdrucken und ab ans Finanzamt!

Meine Zahlungen an die LBS Südwest wurden auch für 2018 anstandslos akzeptiert. Finanzamt in Luxemburg Stadt.


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5 Jahren  ago  

Was mal war ist vorbei, das FA fährt harte Linie. Und bloß weil jemand in der Vergangenheit von einem Sachbearbeiter mal ne Freigabe erhalten hat bildet das keinen Rechtsanspruch für den Steuerpflichtigen oder andere. Es existiert kein Gewohnheitsrecht innerhalb des Steuerrecht.

Nochmal, deine Bausparkasse mag ja alle Regeln für eine Zulassung erfüllen, aber die muss sich selbst um die Zulassung selbst kümmern. Wenn dein Auto keine Mängel hat brauchst du ja auch trotzdem einen TüV Stempel.

Es ist eine eindeutige Liste verfügbar mit allen anerkannten Bausparkassen, wer sich trotzdem eine andere nimmt darf sich halt nicht wundern wenn die nicht anerkannt wird.


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5 Jahren  ago  

@ info:

Es geht nicht darum, was mal vor 2017 war. Es geht darum, was in 2017 ist. Und in 2017 ist mir kein einziger Fall bekannt, wo ein deutscher Bausparvertrag nicht anerkannt wurde. Ausser bei mir ... 

Den Tüv-Stempel vergibt aber der Tüv, nachdem ich ihm einen Auftrag zur Prüfung gegeben hab, selber. Genauso ist es hier. Ich hab den Antrag gestellt, dass die Beiträge anerkannt werden, daher ist es die Pflicht der Steuerbehörde zu prüfen, ob Konformität vorliegt und nicht meine Pflicht, dafür zu sorgen, dass meine Bausparkasse auf irgendwelchen Listen erscheint !

Wo ist denn diese Liste mit anerkannten Bausparkassen konkret einsehbar ? Selbst wenn es so wäre, wieso wurde dann von jemand andrem der Bausparvertrag von der DB Bauspar AG anerkannt (obwohl ja anscheinend deiner Theorie nach diese Bausparkasse nicht auf dieser ominösen Liste drauf ist)  ???

@luxinsider:

Ja, diese Passage des Geschäftsberichts ist sicher hilfreich. 


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5 Jahren  ago  

Die Steuerbehörde muss nur prüfen ob ein sg Freigabe ID Nummer an deine Bausparkasse vergeben wurde, liegt die nicht vor ist der Job von FA erledigt.

Wenn du was machen willst, leg Einspruch ein und beschreite den Klageweg vor einem Finanzgericht in Luxemburg. 


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KrK
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5 Jahren  ago  

Nein, die Steuerbehörde ist dazu verpflichtet, die Konformität des einzelnen Vertrags zu prüfen. Ein lediglicher Abgleich irgendwelcher internen Nummern (auch wenn es so gemacht werden sollte) reicht definitiv nicht aus, denn es gibt auch Bausparverträge von (anerkannten) Bausparkassen, die nicht konform mit art. 111 gehen. 

Wie ich bereits geschrieben hatte, hatte ich bereits Einspruch eingelegt. Das Problem ist nicht, die Klage vor einem ordentlichen Gericht zu gewinnen, so eindeutig wie die Situation ist; das Problem hierbei sind die (horrenden) zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren, die eben auch im Erfolgsfall zu zahlen sind. Und das macht einen Prozess unsinnig, da die mir zustehende Steuerrückerstattung eher niedriger ist als das Anwaltshonorar.

Aber davon ganz abgesehen, ist es vor dem Gleichbehandlungsprinzip nicht einzusehen, warum es überhaupt zu diesem ganzen Zirkus kommt.

Ich wiederhole nochmal meine Frage: Wieso wird jemandem die Anerkennung bei derselben Bausparkasse gewährt, wenn angeblich nur irgendeine Nummer abgeglichen werden sollte, was ja zu einem negativen Resultat hätte führen müssen bzw. einer steuerlichen Nicht-Anerkennung ?

 

Gibt es nicht eine Schlichtungsstelle als neutrale Instanz (kein Gericht) in Steuerstreitigkeiten, die man kontaktieren kann ohne Kosten ?


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5 Jahren  ago  

Wenn alles so einfach ist brauchst du keinen Anwalt, der ist nicht vorgeschrieben, du kannst dich selbst vor Gericht vertreten. Immer daran denken, Deutsch ist eine der Amtssprachen und das sollte dir entgegen kommen.

Hast du jetzt wirklich gecheckt das dein Bausparkasse die EU Regel erfüllt oder nicht?

Nebenbei, wie du eigentlich festgestellt hast muss das FA nix weiter machen, die streichen das raus und schicken dich auf den Rechtsweg, für das FA ist der Fall damit erledigt. Kommt es zu einem negtiven Urteil für das FA muss der von einer anderen Stelle bearbeitet werden folglich "nicht mehr mein Problem, Problem gelöst"