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Forum / Steuern und Finanzen

Freiwillig in die Pensionkasse einzahlen — wann ist der Anspruch.  

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Runner23
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1 Jahr  ago  

Ich werde im Oktober von Luxemburg nach Deutschland wechseln und werde ab dann freiwillig in Luxemburger-Pensionskasse einzahlen. Nach Aussage der CNAP kann ich 03/2025 vorzeitig (mit 57) in Pension gehen. Werden die freiwilligen Einzahlungen dann auf die bestehende Pension gerechnet oder erst ab 65 mit dem offiziellen Renteneintrittsalter?


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Wir angerechnet

Es gibt eigentlich keinen Unterschied bei der Berechnung der Rente mit 57, mit 60 oder mit 65.


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foxi1000
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1 Jahr  ago  

Wenn Du nicht mehr in L arbeitest und freiwillig einzahlt, solltest Du eigentlich erst ab 60 Jahren einen Rentenanspruch in L haben.


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info
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1 Jahr  ago  

Sorry, aber das ist völlig falsch. Bei 57 geht es nur darum ob die 450 Monate erfüllt sind.


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foxi1000
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1 Jahr  ago  

@Info

Du meinst die 480 Monate?  

Wie ich das immer verstanden hatte, geht das mit 57 nur, wenn die Pflichtzeiten durch arbeiten/ anrechenbare Zeiten erbracht wurden und mind. die 480 Monate erreicht wurden. 

Bei freiwilliger Einzahlung erst bis/mit 60 Jahren wenn man in Luxemburg nicht mehr arbeitet und mit dieser Einzahlung dann auch die 480 Monate erreicht hätte.....oder?


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info
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1 Jahr  ago  

Sorry, das mit der 5 war ein Tippfehler.

Der Fragesteller wird ja bis 57 weiter pflichtversichert sein in Deutschland und ZUSÄTZLICH eine freiwillige Versicherung haben, daher werden die Pflichtzeiten natürlich weiter gezählt.


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Runner23
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1 Jahr  ago  

Ich möchte das genauso umsetzen, wie es INFO (vielen Dank) beschrieben hat.

 


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foxi1000
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1 Jahr  ago  

Okay, da hast Du sicherlich recht. Wenn man die Arbeit in Deutschland aber nicht mehr fortführen würde sondern nur in Luxemburg freiwillig einzahlt, dann kann man die Rente doch erst mit 60 bekommen? Ist das dann auch unabhängig von den 480 Monaten, oder  kann man die Rente auch vor 60 bekommen wenn die 480 Monate vorher erreicht wurden? 


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1 Jahr  ago  

Viel Luft nach unten ist bei 480 Monaten ja nicht, aber wenn man die voll hat kann man auch so mit 57 in Rente gehen.


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Maisy
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1 Jahr  ago  

Wenn du genügend Monate ohne die freiwillige Zusatzzahlung asst , kannst du gehen.  Wenn die freiwilligen Zahlungen da sind um die Jahre voll zu bekommen, kannst du erst mit 60 gehen


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toaster790
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1 Jahr  ago  

Heisst das man kann auch mit 58 oder 59 Jahren in Rente gehen wenn man bis dahin die 40 Pflichtversicherungsjahre erreicht hat und muss nicht bis 60 Jahre warten ?

Und mit 60 Jahren geht erst wenn man 40 Jahre (oder mehr) mit freiwilligen Zahlungen hat ?


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Maisy
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1 Jahr  ago  

Wenn 40 Jahre Pflichtversicherungsjahre da sind, kannst du vor 60 gehen


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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1 Jahr  ago  

Um das nochmal klarzustellen: Auch freiwillige Beiträge landen mit den Rentenversicherungspflichtbeiträgen im großen Rententopf! Im Gegensatz zum Nachkauf erhöhen sie aber nicht die Versicherungsjahre, sondern nur die Rentenhöhe.

Die Rente berechnet sich dann aus allen Einzahlungen. Sie kann dann beantragt werden, wenn 480 Monate voll sind. Ab 57 zählen nur Pflichtbeitragszeiten. Ab 60 werden auch Ergänzungszeiten mitgezählt. Die Rente muss immer beantragt werden! Wer sie erst mit 67 Jahren beantragt, erhält sie eben später als möglich wäre. Die konkreten Jahresangaben 57, 60 und 65 sind immer als "ab" zu verstehen. Wer mit 58,67 Jahren die 480 Monate voll hat, kann die vorgezogene Rente selbstverständlich ab diesem Zeitpunkt beantragen (inkl. aller Pflichtbeiträge, Babyjahre, Nachkauf, freiwilligen Zahlungen).


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toaster790
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1 Jahr  ago  

Macht es eigentlich Sinn zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen freiwillige Beiträge einzuzahlen ? Oder wohl eher besser in was separates privates wie Fonds/ETF zu sparen ?


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info
3568 Messages

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1 Jahr  ago  

Das muss man mit dem Steuerthema betrachten! Nicht schlecht ist da zB die Junker.Rente🤗