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Forum / Steuern und Finanzen

Homeoffice und 19-Tage-Regel überschreiten  

Profilbild von member_1_year
CandiM
Trier | Deutschland | 5 Messages

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12 Monaten  ago  

Hallo zusammen,

Anfang Juli endet ja die Ausnahmeregelung für deutsche Grenzgänger und die 19-Tage Regel greift wieder. Ich überlege jetzt, die Annehmlichkeiten des Homeoffice weiter zu nutzen und z.B. 40 Tage im Jahr von zu Hause zu arbeiten, so dass ich aber in Lux sozialversichert bleibe.

Hat jemand Erfahrungen mit der Versteuerung der Tage, die über der 19-Tage Regel liegen?

In Deutschland ist mir klar, dass die Tage dann in der Steuererklärung anzugeben sind. Aber wie läuft das in Luxemburg? Zahlt der AG die in Deutschland zu versteuernden Tage am Ende des Jahres brutto aus? Oder muss ich die Steuer für diese Tage von der lux. Steuerverwaltung später wieder zurückfordern? Und gibt es dafür Formulare?

Wie sieht das in der Praxis aus?


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Maisy
134 Messages

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12 Monaten  ago  

Es ist nicht nur eine Frage der Steuern.

Ab 25% der Zeit oder des Einkommens kippt die Sozialversicherungspflicht ins Wohnsitzland


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Maisy
134 Messages

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12 Monaten  ago  

Dein Arbeitgeber zahlt für die Zeit ohne Steuern aus und du musst selber in Deutschland versteuern.


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Andi81
7 Messages

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12 Monaten  ago  

Das alleine hilft ja nichts. Über die Steuererklärung würde Lux sich die Steuern nochmal einfordern. 

Entweder in der Steuererklärung selbst oder über sonstige Formulare müsste die lux. Steuerverwaltung vermutlich darüber informiert, in welchen Verhältnis, sprich wie viele Tage (z.B. 182/222) das Jahresbrutto relevant für die Steuer in Lux ist. 


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Mehrsau
269 Messages

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12 Monaten  ago  

So die Theorie. In der Praxis musst du dir die zu viel gezahlten Steuern aus Lux wieder zurückholen und in Deutschland nachversteuern. Das ist ganz klasse weil sich Lux gerne mal 5 Jahre Zeit lässt... warte immer noch auf 18/19/20/21....


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Di Kay
36 Messages

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12 Monaten  ago  

Kann ich so nicht bestätigen, bisher hat in jedem Jahr die Besrbeitung maximal nur ca. 2 Monate gedauert 


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info
3308 Messages

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12 Monaten  ago  

Ein guter Arbeitgeber zahlt am Jahresende das Einkommen der HO Tage dann unversteuert aus, einziger Punkt den es zu erledigen gibt ist der Nachweis für das FA Luxemburg das der Betrag in Deutschland versteuert wurde.


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luxinspe
86 Messages

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12 Monaten  ago  

Bei mir funktioniert das so, dass ich beide Steuererklärungen mit der entsprechenden Gehaltsaufteilung beim Finanzamt Trier und Luxemburg einreiche. Sobald der deutsche Steuerbescheid da ist, schicke ich den an Luxemburg und dort wird dann mit der Bearbeitung der Steuererklärung begonnen.

In den Folgejahren kommt es eigentlich auch nicht zu einer zu hohen Vorauszahlung an Steuern, da der Prozentsatz für die Steuerkarte anhand des letzten Steuerbescheids neu justiert wird.

Das hilft allerdings nicht, wenn man von Jahr zu Jahr stark unterschiedliche Anteile des Gehalts außerhalb Luxemburgs versteuern muss.


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raschid
Deutschland | 210 Messages

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12 Monaten  ago  

On 14 June 2022, the European Union (EU) Administrative Commission (“the Commission”) agreed to extend the “no-impact policy” for social security for frontier workers until the end of 2022.1 However, the Commission calls this extension a “transitional period” to allow people covered by the “no-impact” policy to adjust to the change. This means that workers who reside in one EU member state and work in another EU member state can work from home longer (more than 25 percent of time) and remain covered by social security in the country where their employer is located.2   

Quelle:

https://home.kpmg/xx/en/home/insights/2022/06/flash-alert-2022-119.html


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transfrontalier123
206 Messages

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12 Monaten  ago  

Gibt es schon Reaktionen aus Luxembourg?


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info
3308 Messages

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11 Monaten  ago  

Welche Reaktion aus Lexemburg sollte es dazu geben?


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transfrontalier123
206 Messages

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11 Monaten  ago  

Naja, wie es dann mit der Steuer im Homeoffice gehandhabt wird.


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Di Kay
36 Messages

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11 Monaten  ago  

Das mit der Steuer ist doch schon längst geklärt und das Abkommen gekündigt. 


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freeman1979
33 Messages

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11 Monaten  ago  

Ich habe dazu jetzt auch schon mehrere Versionen gehört. Man muss auf jeden Fall unter den 50 Tage Home Office im Heimatland bleiben, sonst fällt man aus der luxemburgischen Sozialversicherung.

Sollte man noch ein Haus in Spanien haben, wäre das egal für die 50 Tage Regelung aus der luxemburgischen Sicht für die Sozialverischerung, wenn man von dort aus auch noch arbeitet.

Unklar ist mir, ob man monatlich Steuern ans deutsche Finanzamt zahlen muss, für die Tage ab 19 bis 50 Tagen Home office oder ob man, einfach alles zu 100% in Lux weiter versteuert und dann einfach mit der Jahressteuererklärung in Lux und Deu den korrekten Split angibt und entsprechend in Deu nachzahlt und eine Erstattung aus Lux einreicht.


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SmallSlinky
51 Messages

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11 Monaten  ago  

@Freeman1979"Unklar ist mir, ob man monatlich Steuern ans deutsche Finanzamt zahlen muss, für die Tage ab 19 bis 50 Tagen Home office oder ob man, einfach alles zu 100% in Lux weiter versteuert und dann einfach mit der Jahressteuererklärung in Lux und Deu den korrekten Split angibt und entsprechend in Deu nachzahlt und eine Erstattung aus Lux einreicht"

Zum einen müssen auch die Tage 1 bis 19 in DE versteuert werden wenn man die 19-Tage-Grenze überschreitet.

In unserer Firma werden die Tage an denen man in DE arbeitet steuerfrei ausgezahlt und muss diese bei der Einkommensteuererklärung in DE nachversteuern. Somit wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Der Arbeitgeber sichert sich durch eine Unterschrift über diese Vorgehensweise beim Arbeitnehmer ab um bei einer evtl. Steuerhinterziehung (Nicht-Abgabe der ESt-Erklärung in DE) "aus allem raus zu sein".