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Forum / Steuern und Finanzen

Job in LU, Wohnhaft in DE, Kleingewerbe in DE - Steuerfrage  

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FrecherFritz
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3 Jahren  ago  

Hi.

Ich arbeite seit 3 Jahren in Luxemburg und habe nebenbei bei ebay.de einige Dinge verkauft, weswegen ich nun vom deutschen Finanzamt angeschrieben wurde und Steuererklärungen abgeben muss.

Leider gibt es im Internet keine oder keine genauen Angaben darüber, wie nun was versteuert wird.

Ich habe in einem Jahr um die 12.000€ Umsatz gemacht mit Verkäufen.

Ich bin Single und habe vorher nie eine Steuererklärung abgegeben.

Wie wird da mein Gehalt miteinberechnet?

Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?


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FrecherFritz
67 Messages

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3 Jahren  ago  

Ich sehe in der übersicht, dass es eine Antwort gibt, aber sehe keine.

Ist das normal?

 

Für die Superschlauen: Das sah ich bevor ich diesen Beitrag geschrieben habe.

Es müssten somit 2 Antworten jetzt sein.


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Maisy
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3 Jahren  ago  

An deiner Stelle würde ich mich an einen Steuerberater wenden.

Da geht est nicht nur um Einkommensteuern , sondern auch um Mehrwertsteuerabführung, Sozialversicherung etc


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Tuta
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3 Jahren  ago  

@FrecherFritz,

Du gibst eine Steuererklärung in D ab, dabei wird Dein Einkommen aus LUX als steuerfrei nach DBA angegeben. Dadurch wird es nicht in D versteuert, zählt aber zur Berechnung des Steuersatzes mit (Progressiopnsvorbehalt).

Wenn Du unter EUR 22.000 Umsatz (nicht Gewinn) gemacht hast, fällst Du unter die "Kleinunternehmerregelung" und musst keine Umsatzsteuer abführen kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Du bist trotzdem verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und musst die EÜR mit der Einkommensteuererklärung einreichen.

Ich empfehle Dir eine Software dafüt zu nutzen. Ich nutze die "Steuersparerklärung" von Steuertipps.de, kostet ca. EUR 50/Jahr und deckt alles notwendige ab.


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FrecherFritz
67 Messages

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3 Jahren  ago  

Super, vielen Dank für diese Antwort @Tuta.

Eine Frage habe ich noch: was ist mit dem Steuersatz?

Muss ich mein Gehalt aus Luxemburg netto oder brutto angeben?

Brutto wird kompliziert, da es bei mir hoch angesetzt ist und ich dann z.B. den Firmenwagen etc. abgezogen bekomme.

Die Software "Steuersparerklärung" kann auch das mit ausländischem Einkommen handeln?


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Tuta
84 Messages

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3 Jahren  ago  

Du must Dein LU Einkommen BRUTTO angeben, es kann dann alles das abgezogen werden, was auch nach deutschem Steuerrecht abzugsfähig ist. Da es aber hier nur um die Bestimmung des Steuersatzes geht ist die Auswirkung der Abzüge gering. Du nimmst als Beleg die jährliche Bescheinigung Deines Arbeitgebers.

Die "Steuersparerklärung" kann alles behandeln, was mit der Versteuerung in D zusammenhängt. einschl. ausländischer Einkünfte, die nach DBA (also bei Grenzgängern) in D steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Progressionsvorbehalt bedeutet:Schritt 1: es wird der Steuersatz (in %) nach deutschem Steuerecht auf das gesamte Einkommen (also aus D und LU) ermittelt.Schritt 2: Dieser Satz wird auf dasin D steuerpflichtige Einkommen (also ohne LU) angewandt. Das ergibt dann den Betrag der zu zahlenden EinkommensteuerSchritt 3: auf den Einkommensteuerbetrag wird Solidaritätszusdchlag und ggf. Kirchensteuer berechnet.

Zu beachten Werbungskosten (Fahrtkosten, Porto, Büromaterial) werden bei dem Einkommen angerechnet zu dem sie angefallen sind. Es ist daher i.a. vorteilhaft diese Werbungskosten den deutschen einkünften zuzuordnen (geth bei Fahrtkosten natürlich nicht).

In Deinem Fall alle Kosten dem Unternehmen in D zuordnen.

Mit der "Steuersparerklärung" kann man ausprobieren was welchen Effekt hat.

 

 


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FrecherFritz
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3 Jahren  ago  

Guten Abend Tuta,

 

nochmal vielen vielen Dank für diese tolle Erklärung.

 

Ich werde mich diese Software mal anschauen und mich da reinarbeiten.

 

MfG.


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FrecherFritz
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3 Jahren  ago  

Hi Leute, ich bin es nochmal.

Ich war gerade dabei, mir die Software von steuertipps.de zu kaufen und habe dann gesehen, dass es da haufenweise Varianten gibt.

Welche benötige ich denn in meinem Fall?


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DerGrenzgaenger84
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3 Jahren  ago  

Für die Progression natürlich brutto, es geht nach Welteinkommen.

 

Eine indiskrete Frage aber - wie lange handelst du auf Ebay, und sind die 12K einmalig gewesen und sonst 0? Mit 12K verkaufst du "nicht einige Dinge", das wird haariger für dich. Je nachdem ob das Neuware war und wie lange du hast flattert dir Post in einem gelben Briefumschlag vom Finanzamt in den Briefkasten mit einer Anzeige wegen potentieller Steuerhinterziehung (denn das war es per se schon, das sind keine privaten Veräußerungsgeschäfte mehr) und einer Betriebsprüfung mit ALLEN Unterlagen und Konten der letzten 10 Jahre.

 

Wende dich an einen Steuerberate, der am besten auch Rechtsanwalt, ist, aus der Sache kommst du mit der Software alleine nicht mehr raus. Bei dem Umsatz will das Finanzamt nicht nur 3 zahlen sehen, du wirst vermutlich auch schon einen vorläufigen Steuerbescheid mit der Schätzung erhalten haben.


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info
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3 Jahren  ago  

Selbst die o.g 12k Umsatz sind nicht zwingend steuerpflichtig, es kommt dabei auf die Anzahl der Verkäufe und den Hintergrund der Artikel an.

Man fällt zwar schnell ins Abfrage Raster vom FA, was aber noch lange nicht bedeutet das ein Gewerbehintergrund besteht.

Angenommen man verkauft 50 alte Kinderspielsachen und ein gebrauchtes Fahrzeug über ebay, dann kommt recht schnell ein Brief, aber mit den Details zu den Artikel wird schnell klar das es kein Gewerbe ist.

Folgende Limits werden aktuell nach meinem Stand verwendet:

>40 Artikel pA

>600Euro pA

<17500 für Kleinunternehmer

 


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DerGrenzgaenger84
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3 Jahren  ago  

Nein, das stimmt so leider nicht.

 

In der deutschen Steuerklärung sind schon die privaten Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig in dieser Finanzdimension für ein Jahr sofern es nicht 1,2 teuere Einzelartikel waren (was ich aus der verniedlichten Formulierung "einige Dinge" nicht so lese).

Es gibt keine "offiziellen" Limits, und man wird im (wenn, die Angabe fehlt noch) es über einen längeren Zeitraum geht die Unternehmereigenschaft unterstellen.  Das Finanzamt hat dort Ermessensspielraum, und wenn das aus dem heiteren Himmel gekommen ist dann haben die die Umsatzdaten von Ebay und warten nur ...

MWST muss er dann natürlich nicht abführen als Kleinunternehmer, das ändert aber am Grundsachverhalt der zu wenig gezahlten bzw. gar nicht gezahlten Steuern nichts. Worst case ein Straftatbestand weniger, mehr aber auch nicht. Nun wird er für die Dimension niemals verurteilt werden bei 12K Umsatz, aber ohne Steuerwissen etc. bezweifle ich, dass er, auf Basis der Anfrage hier, in der Lage ist sich dort heraus zu argumentieren alleine ohne Steuerberater oder RA.

Die Software alleine, wenn schon die Selektion jener die Hürde ist, nutzt da nichts ohne passendes Begleitschreiben digitaler Art.

Das läuft auf einer Steuernachzahlung für Jahre x + ggf. eine Strafe on top raus ODER er redet sich erst richtig rein.


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info
3567 Messages

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3 Jahren  ago  

Nö ist es nicht, habe es hinter mir.

Einmal umziehen und ausmisten ergab einiges was ich verkloppt habe, aber da es sich auch für das Finanzamt nachvollziehbar um meinen eigenen gebrauchten Plunder gehandelt hat wurde alles eingestellt und zu den Akten gelegt.

 


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info
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3 Jahren  ago  

Um es klar zu machen, wenn es der eigene gebrauchte Plunder ist macht man keinen Gewinn, aber man sollte nicht eine Wohnung für andere auflösen, das kann weh tun.


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Tuta
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3 Jahren  ago  

@frecher fritz

ich würde die Steuersparerklätung plus nehmen


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DerGrenzgaenger84
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3 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: info

Nö ist es nicht, habe es hinter mir.

Einmal umziehen und ausmisten ergab einiges was ich verkloppt habe, aber da es sich auch für das Finanzamt nachvollziehbar um meinen eigenen gebrauchten Plunder gehandelt hat wurde alles eingestellt und zu den Akten gelegt.

 

Dafür mein Kommentar schon davor  "Je nachdem ob das Neuware war und wie lange du hast flattert dir Post in einem gelben Briefumschlag vom Finanzamt in den Briefkasten mit einer Anzeige wegen potentieller Steuerhinterziehung ".

Und selbst der Fall ist grau und eine Sache des Bearbeiters, denn die Regelungen des Finanzamtes dahingehend nach einigen Gerichtsurteilen bis zur "Bierdeckelsammlung" zeigen etwas anderes. Wenn da noch verkaufen über 2 Jahre aufeinandertreffen ist zack die nachhaltige Kaufmannseigenschaft mit dem eingerichteten Geschäftsbetrieb, und ein paar EUR Gewinn bei Neuware, die Gewinnabsicht da. Nix mehr privates Veräußerungsgeschäft und eine andere Nummer. Das Finanzamt hat den Auszug von Ebay mit den Angaben zum Artikelzustand, wird denen ja von Ebay gegeben. Da gibt es dann nur schwarz und weiß, die Details an sich kennt aber nur der Ersteller hier selber.

Natürlich darf er das Einkommen auch für die Lux Erklärung nicht vergessen, Welteinkommen, was wiederum auch noch mehr Papierkram mit sich bringt.

Und so wie sich das liest ist das die nächste Frage, wo man das denn angeben würde. Darum der Hinweis auf den Steuerberater, er scheint sich 0,0 mit der Materie befasst zu haben oder auszukennen (auf keiner der Steuerseiten), und die Deklaration kann ihn tief reinreiten.