Hallo, Wissen jemand, ob den Kinderfreibetrag (Steuerrechnung in DE wegen >19 Tage Home Office) berücksichtigt wird, wenn beide Elternteile in Luxembourg arbeiten, deshalb Kindergeld 100% aus Luxembourg bezahlt wird? Wenn ja, wird das luxembourgische Kindergeld bei der Günstigerprüfung berücksichtigt sein oder das null Kindergeld aus Deutschland? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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