logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Krankenversicherung als Rentner  

Profilbild von
Realeyez
3 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Wo wird die Rente versteuert, wenn ich im Alter von 68 J. die Rente aus Luxemburg und Deutschland beziehe, aber im europäischen Ausland lebe ? Und wo zahle ich dann die Krankenversicherung ? 


Profilbild von
info
3562 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Die deutsche Rente wird in Deutschland versteuert und die luxemburger Rente in Luxemburg, jeweils unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalt der durch die jeweils ausländische Rente entsteht.

Die KV ist im Wohnsitzland zu entrichten inkl der KV Beiträge auf die ausländische Rente, die KV im Ausland erlischt und Beiträge werden keine erhoben.


Profilbild von
Realeyez
3 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Ok. Vielen Dank für die Antwort. 


Profilbild von
marco81
1 Messages

Offline

4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von:

Ja, der Beitrag in Luxemburg entfällt.Hier die Erklärung was auf einen zukommt: https://www.hkk.de/versicherung-und-tarife/versicherung-fuer/rentner/auslaendische-rente

Hier die Erklärung zu den privaten & gesetzlichen Krankenversicherungen https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/22/TK++Techniker+Krankenkasse

Danke für die Infos. Ein Punkt der dort erläutert ist, ist mir aber noch unklar. Ab welchem Zeitpunkt ist man denn ein pflichtversicherter Rentner? Welche Tatsache löst diese Pflicht denn aus und gibt es eine Möglichkeit eben nicht pflichtversichert zu sein?


Profilbild von
Tuta
84 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Wenn man in D eine gesetzliche Rente bezieht, kommt man in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), formal eine andere Versicherung aber deckungsgleich mit der gesetzlichen KV.

Wenn man die Vorversicherungszeit erfüllt, d.h. 90% der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen KV war, egal ob pflicht- oder freiwillig (KV in LU zählt auch als gesetzlich) kommt man in die Pflichtversicherung der Rentner. Dies ist der günstigste Fall, Beiträge (nur AN Anteil) nur auf gesetliche Renten (egal woher) und andere Versorgungsbezüge.

Wenn man die Vorversicherungszeit nicht erfüllt. aber zum Rentenbeginn gesetzlich versichert ist (auch in KU) , kann man in die freiwillige Versicherung der Rentner, hier sind zusätzlich alle anderen Einnahmen (Kapitalvermögen, Mieten, etc) mit dem vollen Satz beitragspflichtig (bis zur Bemessungsgrenze)

Wenn man zum Renteneintritt privat versichert ist, zahlt man dort die Beiträge. Es gibt von der RV (in D) einen Zuschuß in Höhe der gesetzlichen Beiträge.

Zur Frage: "gibt es eine Möglichkeit eben nicht pflichtversichert zu sein"Da die Pflichtversicherung die günstigste ist, sollte man anstreben hinein zu kommen und nicht heraus.

 

 

 

 


Profilbild von
info
3562 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Die Pflicht zur KV ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen KV. 


Profilbild von
spakelter
1 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

hallo. ein fall wurde hier nicht erläutert ( oder hab ich's übersehn?) : was ist, wenn ich ausschliesslich  nur in lux gearbeitet habe, also keinerlei rentenansprüche in D. habe. kann ich dann in der lux. krankenvers. bleiben ?


Profilbild von
Fredde
335 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Natürlich, solange keine Rentenansprüche im Wohnland existieren bleibt es bei der KV in Lux.


Profilbild von
Grenzgaenger2014
221 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Wie schaut es denn mit der Besteuerung & KV aus, wenn man 40 Jahre durchgängig in Lux gearbeitet hat und auch sonst weder in D noch in einem anderen EU Land gearbeitet hat, seinen Wohnsitz allerdings in D hat?

Danke schon mal vorab in die Runde.

 

 


Profilbild von
Fredde
335 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Zur KV siehe mein Antwort oben, nur in Lux gearbeitet --> KV in Lux da ja keine Ansprüche in DE anstanden sind. 

Renten werden immer im Rentenherkunftsland versteuert, also in diesem Fall in LUX.


Profilbild von
Grenzgaenger2014
221 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Perfekt, vielen Dank für die Info. Heisst: Man bleibt auch wie jetzt auch (Wenn beide in Lux arbeiten) unabhängig von D was Steuern betrifft. Ich gehe davon aus, dass das Prinzip mit der "unterstützenden" Krankenkasse in D das selbe wie zu Arbeitszeiten bleibt?


Profilbild von
info
3562 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Grundsätzlich bleibt alles wie im Berufsleben sofern sich an der Einkommenssituation nichts ändert.

Man beachte das man die Finger von einem MiniJob lassen sollte.


Profilbild von
Grenzgaenger2014
221 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Genau, das hatte ich mir auch gedacht. Vielen Dank auf jeden Fall!


Profilbild von
Kurtis
216 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Guten Morgen,

gibt es in der Zwischenzeit "Fakten" von Betroffenen im Forum?

Wie genau ändert sich der proztentuale Satz bei dem Beitrag zur Krankenversicherung, wenn die DE Rente hinzukommt?

Erst NUR Lux: 2,8 %

Dann mit DE Rente: Lux zieht die 2,8 % nicht mehr ein aber es kommt welcher neuer Satz zum Tragen ? 11 %


Profilbild von
info
3562 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Wie auf die Rente aus Deutschland 7.3% - aber man sollte noch an die Pflegeversicherung denken, die kommt ja dazu.