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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Mal wieder das Thema Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne  

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Markus2409
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1 Monat  ago  

Hallo zusammen,

der Abgabetermin für die Steuer 2023 kommt unaufhaltsam näher, daher habe ich jetzt auch mal mit der Erklärung angefangen. Was sich unterscheidet zum letzten Jahr, ist, dass es jetzt wieder Zinsen auf angelegtes Geld gibt.

Dazu eine Verständnisfrage: Mein Geld liegt zu einem Großteil auf deutschen Banken, dort gab es Tagesgeld- und Festgeldzinsen. des Weiteren habe ich ein paar Konten über Weltsparen, wo Geld in anderen Ländern (z.B. Schweden, Frankreich) angelegt ist und ebenfalls Zinsen abwirft. In der deutschen Steuererklärung habe ich all dies natürlich entsprechend angegeben.

Was gilt nun für Luxemburg. So wie ich das sehe, wären das ausländische Kapitaleinkünfte, die steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Werden sie also unter Anlage CM (steuerbefreit) angegeben? Selbiges sollte dann auch für Dividenden gelten.

Zu den Aktien. Dort gehe ich davon aus, dass die Luxemburger sich nicht mehr interessieren, falls die Haltezeit 6Mon+ war, drunter ebenfalls steuerbefreit/Progressionsvorbehalt.

Dagegen spricht dieser Link, aus dem ich ehrlicherweise nicht ganz schlau werde: https://guichet.public.lu/de/citoyens/fiscalite/declaration-impot-decompte/capitaux-mobiliers/banque-dividende-interets/banque-luxembourgeoise.html

Danach müssten Zinsen in Luxemburg versteuert werden, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich 25% in DE plus 30% in LUX zahlen muss, das halte ich für nicht intuitiv und gerecht.

Zu mir: Ich bin verheiratet, gleichgestellt mit Ansässigen, 90% Grenze wird erfüllt.


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Schaoten
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1 Monat  ago  

Zum Thema Aktien: a) Spekulationsgewinne und b) Dividenden

a) Theoretisch gilt hier die Luxemburger Haltefrist. Bei mir als in Deutschland Ansässiger wurde noch nie eine Aufstellung der Spekulationsgeschäfte verlangt, die die Haltefrist und etwaige Spekulationsgewinne nach Lux Steuerrecht nachweist, bei einem Kollegen (ebenfalls in DE ansässig) allerdings schon, aber er ist der Einzige, von dem ich bislang weiss. Das Problem ist, dass deutsche Banken keine solche Aufstellung nach Lux. Steuerrecht erstellen.

b) Dividenden fallen nur zu 50% (brutto) in die steuerliche Progression 

Zinsen:

Zinseinkünfte die noch nicht der Lux Abgeltungssteuer unterlegen sind, wie du schreibst steuerbefreite Einkünfte, die in die steuerliche Progression fliessen.

Bitte den Freibetrag für Kapitaleinkünfte von EUR 1,500 beachten (Eheleute EUR 3,000).

Randinfo: Du schreibst, die 90% Grenze ist gewährleistet, aber bitte auch den Gesamtbetrag für nicht Luxemburgische Einkünfte von EUR 13k beachten (Voraussetzung ebenfalls für steuerliche Gleichstellung als Nichtansässiger). 


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Markus2409
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4 Wochen  ago  

Vielen Dank, das hilft schon mal weiter.

Ich habe nun soweit alles durchgerechnet, sämtliche Aktiengewinne entstanden erst nach 6 Monaten Haltedauer, die würde ich also weglassen und die Nachweise anhängen. Die 50% auf Dividenden habe ich auch gesehen. Trage ich da ins Feld direkt die 50% ein oder den vollen Wert und das FA zieht 50% ab?


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Schaoten
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4 Wochen  ago  

Den Nachweis für die Aktiengewinne würde ich erst einmal weglassen und ggfls nur auf Nachfrage einreichen. 

Für die Dividenden - gute Frage. Müsste ich mir nochmal anschauen bzw. nachlesen aber vielleicht weiss es ja ein anderer aus dem Stehgreif?


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Markus2409
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4 Wochen  ago  

Problem ist, dass auf der gleichen Jahressteueraufstellung auch die Dividenden sind, die ich ja angeben muss. Von daher würden dann sowieso Nachfragen kommen. Da ich aber kaum verkaufe, sind das auch nur wenige Transaktionen, die ich leicht nachvollziehen konnte. wie haltet ihr es denn allgemein mit Belegen. In Deutschland wurde ich aufgefordert, sie wegzulassen und nur auf Nachfrage einzureichen, in Luxemburg reiche ich einen Beleg für „jede Briefmarke“ ein. Ist das nötig oder nicht?