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Dreamliner
7 Messages

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3 Jahren  ago  

Guten Tag zusammen,

anbei eine kurze Frage aktuell befinde ich mich in der Weiterbildung zum Meister, noch angestellt in Deutschland, denke allerdings über einen Wechsel nach Luxemburg nach. Hier ergibt sich mir die Frage nach einer gesetzlichen Regelungen zur Bezahlung? Es

 

gibt ja den qualifizierten Mindestlohn, gibt es auch noch eine gesetzliche Regelung ob es als Meister noch mehr gibt oder ist das frei zu verhandeln?

Danke Gruß


Profilbild von member_10_year
dani1
10 Messages

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3 Jahren  ago  

Hallo! 

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Das ist Verhandlungssache. 

Gruss, Dani1


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Vera79
1678 Messages

Online

3 Jahren  ago  

Wie der Name schon sagt:

MINDESTlohn = das was mindestens bezahlt werden muss

Selbstverständlich kannst du versuchen mehr zu bekommen, das ist ja in vielen Berufen üblich (genau wie in Deutschland ...)


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info
3568 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

alles ist mal wieder schwer zu beantworten.

Je nach Branche oder Firma gibt es bereits gültige Vereinbarungen die drüber liegen. Diese sind rechtsverbindlich. Vereinfacht gesagt, wenn es nix gibt ist das o.g. die absolute Untergrenze.