logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

neue Steuerregelung ab 2018  

Profilbild von
Johannes Steffen
3 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

ich arbeite in L, meine Frau (geringfügig) in D.  Ich habe also für 2018 eine Steuererklärung in LU abgegeben (Steuerklasse 2).  Das luxemburger FA hat nun den deutschen Bescheid angefordert.

Frage 1) Muss man dass machen? Und wieviel Detail muss sein (reicht das Ergebnis des Steuerbescheids aus D, d.h ohne Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben)?

Frage 2) Falls der in 2018 von LU angesetzte Steuersatz zu niedrig war - muss eine Nachzahlung in LU geleistet werden, auch wenn das steuerliche Einkommen unter 100000 liegt?

Frage 3) Kann ich mir den Aufwand einer Steuererklärung in LU in den Fogejahren wieder ersparen, wenn unsere steuerlichen Einkünfte in D unter 5000 EUR liegen und die luxemburger unter 100000?

Vielen Dank vorab!

JS


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

1. Ja muss man, du kannst es aber auch lassen und dann bekommt Luxemburg über ein Auskunftsersuchen sowieso alle eure Daten. Inkl Minijob der Frau.

2. Ja selbstverständlich 

3.nein, selbst bei 0 Euro muss eine hemacht werden


Profilbild von
Johannes Steffen
3 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Meine Frau arbeitet ausschliesslich freiberuflich in D (<5000 EUR) und nur dort.  Um Steuerklasse 2 in LU zu bekommen muss ich das Welteinkommen angeben, d.h. inkl Einkünfte meiner Frau.  Kann ich da ihre deutsche Steuererklärung mitschicken oder muss ich das luxemburger Formular 152 ausfüllen?

Vielen Dank vorab!JS


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Es reicht der deutsche Steuerbescheid deiner Frau.

Am einfachsten läd man eine Kopie aller relevanten Unterlagen auf myguichet.lu bei der Steuererklärung mit hoch.


Profilbild von
Johannes Steffen
3 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

ok. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!