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Forum / Steuern und Finanzen

Solaranlage und die liebe Steuererklärung  

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peterpan5
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen, wir (Frau arbeitet in D, Mann arbeitet in Luxemburg, getrennt veranlagt in D) sind gerade in den Planungen für unseren Hausbau und überlegen eine Solaranlage aufs Dach zu bauen. Allerdings sind wir absolut nicht sicher, was dies für die deutsche und luxemburgische Steuererklärung bedeutet. Ich habe hier nur mindestens 7 Jahre alten Einträge gefunden und frage mich nun, wie die aktuelle Situation ausschaut? Muss man zwingend ein Gewerbe anmelden? Was hat es mit der Grenze von 20kwp auf sich? Auf wen sollte die Solaranlage laufen? Ich tippe mal auf die in Deutschland arbeitende Person? Vielen Dank und viele Grüsse


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4 Jahren  ago  

du solltest uns mitteilen ob du einspeisen möchtest.


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Markus2409
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4 Jahren  ago  

Guten Morgen,

 

ich würde mich hier anhängen. Wir sind in Inter ähnlichen Situation. Wohnhaft in Deutschland, ich arbeite in Luxemburg, meine Frau hat in DE ein Kleingewerbe (weit unter 10% meines Einkommens). Wir möchten nun auf unser 3 Jahre altes Haus eine Solaranlage installieren lassen, mit Einspeisung. 

Folgende Möglichkeiten haben wir:

Anlage knapp unter 10kwp

Anlage mit 14kwp

Jeweils mit/ohne MwSt Erstattung.

Die in Aussicht gestellten Überschüsse klingen erstmal phantastisch, allerdings bin ich nicht sicher, zu welchem Preis ich diese erwirtschaften würde. Wieviel komplexer wird die Steuererklärung in Luxemburg und welche Kosten entstehen dadurch (Steuerberater, Steuernachzahlung)? Hat das Ganze irgendwelche Auswirkungen auf unsere Sozialversicherungen (KV der Familie etc)?

Leider ist das ein Nischenthema, von den Solarberatern gibt es (natürlicherweise) keine Infos. 

Hier sind aber doch bestimmt einige in der gleichen Situation.

 

Viele Grüße

Markus


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Seonaid
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4 Jahren  ago  

Wenn ihr in D baut und einspeisen wollt, hat das auf Luxemburg keine Auswirkung. Bin selbst Einspeiser, lebe in D und arbeite in L. In D muss ich eine jährliche Umsatzsteuererklärung machen, da die Einspeisung und damit verbundene Vergütung unter Kleingewerbe fällt.

Bei der Steuererklärung in L kann man allenfalls den Bankkredit aufführen, da die Zinsen hierfür zumindest teilweise abgesetzt werden können.

Ich muss aber auch sagen, dass ich noch einen alten Vertrag habe (10 Jahre) und sich für mich die Einspeisung noch lohnt, das sieht heutzutage ganz anders aus.

 


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4 Jahren  ago  

@seonaid

Natürlich müssen die Einnahmen in luxemburg in die Steuererklärung rein.


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peterpan5
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4 Jahren  ago  

Es wird in D gebaut und auch eingespeist. Ohne Einspeisung würde es sich gar nicht mehr lohnen.


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4 Jahren  ago  

wenn du einspeisen willst sollten dir die Auflagen bekannt sein, bei 20kwp ist das Gewerbe inkl Steuervoranmeldungen beim FA, Luxemburg nimmt den Gewinn dann noch in die Progression mit auf. Also musst du dich leider auf beiden Seiten mit den FA's beschäftigen.


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peterpan5
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4 Jahren  ago  

Gibt es hierzu Vorlagen oder Beispiele für die Steuer in Lux oder D?


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4 Jahren  ago  

Deutschland:

https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/

In luxemburg einfach als bereits versteuerte ausländische Einkünfte eintragen