logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung  

Profilbild von
weasley
D | 14 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Habt ihr schon eure Erklärung für 2017 erhalten? Darf man da mal so langsam Nachfragen, oder sollte man das tunlichst lassen?


Profilbild von
s4todres
61 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Also die Erklärung bekommst du nicht, höchstens den Bescheid 😉 

Wann hast du die Erklärung denn eingereicht? 


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Naja, dieses Jahr wird es länger dauern wegen den ganzen Aktionen rund um die Steueränderungen. Auf der Seite von Hr Wonnebauer gibts dazu einen Bericht.


Profilbild von
Schaoten
471 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Habe meine pünktlich eingereicht und vor ca. 6 Wochen den Bescheid erhalten. Aus der Vergangenheit hatte ich aber auch schon Wartezeiten von 4 Monaten bis 2 Jahre....alles geht - nix muss...


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Ich denke diese Nachricht beschreibt recht klar warum es dieses Jahr bei einigen länger dauern wird:

"

Steuerbescheide 2016 werden ab Mitte 2018 versendet

 

Das Steuerbüro Z teilt mit, dass die Bearbeitung der Steuererklärungen 2016 jetzt wieder aufgenommen wird. Die Mitarbeiter des Büro Z waren vorübergehend von ihrer Arbeit abgezogen worden, um das Büro RTS zu unterstützen.

 

Das Büro RTS ist zuständig für die Ausstellung der Steuerkarten. Da im Jahr 2018 für über 20.000 verheiratete deutsche Grenzgänger die Steuerkarten neu bearbeitet werden muss, wurde das Fachpersonal vom Büro Z hierfür herangezogen.

 

In der Folge wurde die Bearbeitung der Steuererklärung unterbrochen. Diese Arbeitsphase ist nun zu Ende.

 

Insofern ist mit den Steuerbescheiden 2016 erst ab Mitte 2018 zu rechnen. Grenzgänger sollten daher nicht vorher beim Büro Z anrufen."


Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo,

habe meine 2017er auch noch nicht ...also weiter warten.

Kurze Frage an die Spezialisten zu den 13.000EUR/90% Grenze:

Wenn beide Partner in Lux arbeiten und in De wohnen, haben diese dann Anrecht auf 2X13.000 EUR Freibetrag?

Idee?


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

@Wasserbrand

Jeder hat seinen nicht übertragbaren Anspruch auf 10% aber mindestens 13.000 Euro.


Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

@info:

Danke für die Information. Somit bei verheirateten Ehepartnern "quasi 26.000 EUR".

Konnte nirgends ein Beispiel finden, weil immer als Ausgangslage 1 Partner arbeitet in Lux und 1 Partner arbeitet in De oder gar nicht herangezogen wird.

Super Danke !!!! Hast du vielleicht noch irgendwo eine Quelle dazu?


Profilbild von
Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Danke sehr ! Steht nicht speziell mit den 13.000 pro Einkommen in Lux, aber hilft !!!!


Profilbild von
Fredde
338 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Ist aber eigentlich irrelevant!

Wenn einer der Partner die 90% oder 13000 Euro Regelung erfüllt, kann man Klasse 2 bekommen. Also ist es gar nicht nötig das beide die Regel erfüllen.


Profilbild von
info
3568 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

@Fredde

Es geht um Doppelverdiener, beide Grenzgänger und um einer Steuererklärung. Was um alles in der Welt soll da der Kommentar mit der Klasse 2?


Profilbild von
Fredde
338 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Egal, stimme zu die Klasse 2 ist hier eventuell missverständlich.

Aber meine Aussage dass nur einer die 90% oder 13000 Regel erfüllen muss um in den Genuss der entsprechenden Abzüge kommen zu können ist immer noch korrekt. Die 13000 Euro Grenze gilt aber auch erst ab 2018. 


Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Das mit der 2 ist schon relevant, weil es ja genau darum geht, diese als Ehepartner nicht zu verlieren oder gar nicht mehr zu bekommen!

BSP: Ein Ehepartner hat 9.000 EUR, also unter 13.000 an Einnahmen aus DE (Einkommen, Miete, Zinsen, Photov. etc), ergo: Diese könnte die 2 bekommen oder behalten

Der andere Partner hat 20.000EUR an Einkommen aus DE ..., dieser würde die 2 nicht bekommen

Ergebnis: Die 2 bliebe, da Ehepartner Nr 1 ja das Recht darauf hat, da unter 13.000 EUR ...

(Ich weiß: 10 % bzw. 13.000EUR) - hängt vom Gehalt ab

 

 


Profilbild von
weasley
D | 14 Messages

Offline

4 Jahren  ago  

Meine Steuererklärung aus dem Jahr 2017 wurde Juni 2018 an da Büro RTS überstellt, (da weniger als 9 Monate in Lux gearbeitet). Hilft da nachfragen, oder sind die Bearbeitungszeiten wirklich so lange? Gibt es hier aktuelle Erfahrungen?