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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung von 2017 noch möglich  

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Mathias Leuck
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4 Jahren  ago  

Hallo,

ich müsste die Steuererklärung für 2017 noch nachträglich in Luxemburg einreichen

Hintergrund ist, das ich in Deutschland das Baukindergeld beantragen möchte, und für 2017 noch einen Nachweis benötige.

Ab 2018 habe ich die Erklärung gemacht, vorher allerdings nicht (Junggeselle),

Ist das einfach machbar?


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3568 Messages

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4 Jahren  ago  

leider nein, die 2017 hättest du bis 31.12.2018 abgeben müssen:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/decompte-annuel.html

"

Fristen

Der Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich ist bis spätestens 31. Dezember des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt, beim Steueramt RTS Nicht-Gebietsansässige einzureichen."


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DionMoloch
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4 Jahren  ago  

Ich hatte dasselbe Problem, konnte die BaFa jedoch mit der Lohnabrechnung zufrieden stellen, hat mich nur 1-2 Telefonate gekostet


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Ste284
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Stehe vor gleichem Problem. Habe aber nichtmal mehr die Lohnabrechnungen von 2017. Hat jemand eine Idee wie man das lösen kann. Bzw. wo ruft man am besten für eine kompetente Auskunft an? Die Hotline hat da eher weniger Hilfe geboten.

 

Danke und Gruß


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abc123
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3 Jahren  ago  

beim arbeitgeber (ex), der hat doch die Lohnabrechnungen


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Vera79
1678 Messages

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3 Jahren  ago  

Off topic: manchmal hilft mir mein "Oldschool-Ablagesystem" ungemein ... ist mir manchmal unverständlich warum man so wichtige Unterlagen "nicht mehr hat" ... 


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Ste284
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3 Jahren  ago  

Habe die Sachen meistens drei Jahre im Oldschool Ablagesystem. Und 2017 ist dem  LockdownLangeweileModus zum Opfer gefallen. Was wäre denn, damit es dir nicht unverständlich ist, ein angemessener Aufbewahrungszeitraum?


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3568 Messages

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3 Jahren  ago  

Mein Ablagesystem: Alles sammeln und komplett durch den scanner jagen, danach abspeichern und backup auf einer externe Festplatte machen. Zeitaufwand <5min und die sind doch immer drin.

Zu deinem Problem, hast du mal einfach auf deinen Rentenbescheid geguckt?


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Ste284
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3 Jahren  ago  

Das klingt vernünftig. Einaml Jählich alles scannen und digital aufbewahren. Das sollte ich in Zukunft so angehen.

Zum Problem, der Rentenbescheid ist kein Dokument was zur Beantragung des Baukindergeld akzeptiert wird. Habe jetzt woanders gelesen, dass die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2017 auch akzeptiert werden könnte. Ich versuche es mal damit. Und für 2018 habe ich ja den Lohnsteuerbescheid.


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Vera79
1678 Messages

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3 Jahren  ago  

@STE284: Das hängt vom Dokument ab. Ich hab mal geschaut: Für meine Lohnabrechnungen 5 Jahre. 


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Ste284
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3 Jahren  ago  

Ok. 5 Jahre sollte ja machbar sein. Nimmt jetzt auch nicht soviel Platz weg. Allerdings habe ich die Lohnabrechnungen noch nie für irgendwas gebraucht. Also alle die älter als 3 Jahre sind. Und dann kann man sie ja trotzdem digitalisieren.

Zum Thema, und falls jemand in selber Situation steckt: Habe jetzt endlich jemanden am Telefon gehabt der mir Auskunft geben kann. Ein einfacher Lohnbescheid des entsprechenden Jahres reicht der KfW aus. Sollte dieser auf Französisch sein muss aber eine beglaubigte Übersetzung hinzugefügt werden.


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3 Jahren  ago  

Nur als Hinweis, die Unterlagen sollten 10 Jahre aufbewahrt werden, das ist die maximale Frist die ein deutsches Finanzamt nachfordern kann.