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Forum / Steuern und Finanzen

strikte Einzelveranlagung in Luxemburg  

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Paul1980
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zur strikten Einzelveranlagung in Luxemburg. Diese wählt man ja eher, wenn der Partner in Deutschland wesentlich mehr verdient als der Partner in Luxemburg.

Bei der Standardkonstellation (Lux-Partner verdient mehr als D-Partner) bin ich mittlerweile sicher unterwegs. Aber umgekehrt stell ich mir gerade noch folgende Fragen: - Wenn man die strikte Einzelveranlagung in Lux wählt, MUSS man ebenfalls die Steuererklärung jährlich abgeben und darauf achten, dass sie auch bis 31.03. abgegeben wurde?

- trage ich die Werte für den Partner, der in Deutschland arbeitet wie gewohnt bei Zusammenveranlagung auch bei der strikten Einzelveranlagung ein und es müssen auch beide zusammen die Steuererklärung unterschreiben?

- Wenn zum Beispiel Kinder im Haushalt wohnen, darf ich die Kinder bei den Sonderausgaben berücksichtigen, den Partner der in D arbeitet aber nicht wg. der Einzelveranlagung? (z. b. Sonderausgaben Versicherungsbeiträge also 3 x 672 statt 4 x 672)


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Paul1980
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3 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Link. 

Ich interpretiere es so, dass die Steuererklärung wie gewöhnlich für Verheiratete ausgefüllt wird (luxemburger Lohn und deutschen Lohn angeben), strikte Einzelveranlagung ankreuzen, beide in den entsprechenden Feldern unterschreiben und dann die Beträge für Versicherungen/Bausparen etc. anstatt x 4 mit x 3 multiplizieren.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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3 Jahren  ago  

Du verwendest Vordruck 100D, setzt das Häkchen bei 411 = "strickte Einzelveranlagung" und lässt Deinen Partner mit unterschreiben. Die deutschen Einkünfte des Partners musst Du nicht eintragen!

Der Höchstbetrag der Versicherungsprämien halbiert sich aber! D.h. bei zwei Kindern im Haushalt kannst Du dann nur 1344 € angeben. (also nicht *3!)

So hat das meine Steuerberaterin ausgefüllt!

Du erhälst mit dem Steuerbescheid dann auch einen "globalen" Steuersatz der sicher dann im  nächsten Jahr angewendet wird. Wenn Du später (im nachfolgenden Jahr) eine andere (oder pauschale) Veranlagung möchtest, musst Du das bis Ende März beim Steuerbüro beantragen!

 


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Donna90
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hatte für 2019 die strikte Einzelveranlagung gewählt (ich SK 1 in LUX, mein Mann arbeitet in D und hat das höhere Einkommen).

Jetzt habe ich den Steuerbescheid 2019 erhalten, allerdings wurde der außerberufliche Freibetrag nicht zur Hälfte (2.250 €) berücksichtigt. Ich ging davon aus, dass das automatisch angerechnet wird?! Die Lohnbescheinigung von meinem Mann würde ich jetzt im Rahmen der Einspruchsfrist einreichen mit der Bitte um erneute Prüfung ... vielleicht klappt es ja mit der nachträglichen Anrechnung. Hat hier jemand Erfahrung?

Was mich jetzt aber unsicher macht, ist die Nachricht von MischMasch: würde ich dann einen globalen Steuersatz für 2021 erhalten? Ich bevorzuge, weiter in SK 1 zu bleiben.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße ? 

 


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Paul1980
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3 Jahren  ago  

Erfahrung mit nachträglicher Anrechnung habe ich nicht. Aber du hast meiner Meinung nach auf jeden Fall recht, dass die 2.250 EUR angerechnet werden müssen.

Hast du die Lohnbescheinigung von deinem Mann bei der Steuererklärung damals nicht mitgesendet? Das würde es ja erklären, warum sie nicht angerechnet wurden. Woher soll das Finanzamt wissen, dass dein Mann gearbeitet hat, wenn du die Bescheinigung erst jetzt nachreichst...???


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Donna90
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3 Jahren  ago  

Danke für deine Rückmeldung, Paul1980 :))

Nein, ich hatte die Lohnbescheinigung von meinem Mann nicht mitgeschickt und werde sie jetzt noch nachreichen.

Ich hoffe auf eine nachträgliche Anrechnung und Verbleib in SK 1.

Falls jemand hier Erfahrung hat, bitte gerne mitteilen.

Habt einen schönen Tag!