logo site
icon recherche
INFO FLASH
5 Cent mehr für den Liter Diesel.
Forum / Steuern und Finanzen

Vorgezogene Altersrente - Minijob bei der CNAP melden?  

Profilbild von
Stormyherta
5 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Hallo zusammen,

ich bin 57 Jahre alt und beziehe seit September 2024 die vorgezogene Alterspension aus Luxemburg. Nun habe ich ein Angebot für einen Minijob in Deutschland (538,- Euro pro Monat). Falls ich diesen annehme, muss ich der CNAP dies melden?

Danke im Voraus

 


Profilbild von
Vera79
1802 Messages

Offline

1 Woche  ago  

https://cnap.public.lu/de/pensions/pension-vieillesse-anticipee/pension-vieillesse-anticipee1.html

Bei Ausübung einer Lohnbeschäftigung

a) deren Lohn, über ein Jahr verteilt, pro Monat nicht mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, wird die vorzeitige Alterspension nicht gekürzt,

b) deren Lohn, über ein Jahr verteilt, pro Monat ein Drittel des sozialen Mindestlohns übersteigt und unter dem Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs bleibt, wird die vorzeitige Alterspension in dem Maße gekürzt, in dem die Summe der Pension und des Lohns den Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs übersteigt.

c) deren Gehalt, verteilt über ein Jahr, pro Monat den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen des Versicherungsverlaufs übersteigt, wird die vorzeitige Alterspension entzogen.


Profilbild von
Stormyherta
5 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Vielen Dank Vera79.

Das trifft bei mir nicht zu und die Rente würde also nicht gekürzt.

Die Frage ist aber, ob ich die CNAP trotzdem über den Minijob informieren muss. Im Guichet steht, dass man jede Änderung der beruflichen Situation melden muss, es wird aber nicht gesagt ob dies nur für den Fall eines Einflusses auf die Pension gilt.

 

 


Profilbild von
Vera79
1802 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Dann musst du das trotzdem der CNAP  melden. 


Profilbild von
Toleranter
240 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Hinweis:

Ausschliesslich für Rentner scheint der Minijob in DE wohl neuerdings keine negativen Auswirkungen auf die Krankenversicherungspflichtsproblematik (LUX/DEU) zu haben, aber: Solltest du NICHT in der 1 versteuert werden, aufpassen:

Das Einkommen aus DE hat Auswirkungen auf die 90% Grenze bwz. somit auch auf die 13.000,- !!!

Google:

"Seit dem Steuerjahr 2018 können auch nichtansässige Steuerpflichtige, deren Summe der Nettoeinkünfte, die nicht der luxemburgischen Einkommensteuer unterliegen, weniger als 13.000 Euro beträgt, die steuerliche Gleichstellung beantragen"


Profilbild von
Stormyherta
5 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Hallo Toleranter,

die letzten 4 Jahre vor meiner Pensionierung habe ich in Deutschland gearbeitet und mir wurde zuerst der persönliche Steuersatz meines letzten Verdienstes in Luxemburg aus dem Jahr 2020 zugeteilt, weshalb ich enorme Abzüge hatte. Nun bin ich in der Steuerklasse 1.

Der Verdienst aus dem Minijob wird entsprechend den Vorgaben in Deutschland weit unter 13.000 Euro im Jahr liegen.

Ich habe den Job der CNAP gemeldet und gehe davon aus, dass nun alles richtig ist und es keine Kürzungen oder Probleme mit der KV in Lux gibt


Profilbild von
Toleranter
240 Messages

Offline

6 Tagen  ago  

Hallo Stormyherta,

wenn du in der 1 bist, machst du i.d.R keine Erklärung in Lux, sodass die 13K für dich nicht relevant sind. Mein Hinweis zielte darauf ab, dies im Auge zu behalten, da hier Einkommen aus dem Minijob, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Photovolt. etc. reinspielen und dann die 13 schnell überschritten sind, was "fatale" Auswirkungen haben kann - jedoch nicht in der 1 🙂

Halte uns mal unterrichtet, was die CNAP zu dem Minijob konkret antwortet - auch in Bezug auf die Krankenversicherung


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 699 Messages

Offline

5 Tagen  ago  

Denk an die Krankenversicherung:

Wenn du die lux. Rente erhälst und in D arbeitest??? ich weis nicht??? ob die deutsche Krankenkasse dich dann zur Zahlung bittet!?  wäre abzuklären.  Oder wird die deutsche Krankenversicherung nur !!! bei Rentenzahlung von dt. und lux. Rente aktiv??

Denn du verlierst dann in Lux. Krankenvesrischerung.

In D mehr als 12% und in Lux. als Rentner 4,2%.

Suche selbst einen Anwalt der gegen EU-Recht klagen kann. 


Profilbild von
Stormyherta
5 Messages

Offline

5 Tagen  ago  

Hallo Jumbo, mein Minijob wird mit 538,- Euro entlohnt und ist somit nicht sozialversicherungspflichtig.

HTTPS://Wonnebauer.de/Site/Rente/Krankenversicherung-als-rentner/

 

 


Profilbild von
Thomas Wätzold
5 Messages

Offline

5 Tagen  ago  

Hallo, wegen Minijob in Deutschland und den Krankenversicherungsschutz in Luxemburg verlieren da kannst Du auf die Seite der DKVA Verbindungstelle Deutschland. Wenn da bei Rentempfänger aus dem Ausland suchst. Dann gibt es genau drei Länder wo Du den Versicherungsschutz der Krankenkasse nicht verlierst. Luxemburg ist dabei. Das wissen im übrigen auch die CNAP und die CNS.  Da mach Dir bitte keine Gedanken. Musst nur darauf achten nicht über die 538€ zu kommen, ab da bist Du dann verpflichtet Krankenkassenbeiträge in Deutschland abzuführen auch für Deine Luxemburger Rente. Ich mache auch einen Minijob als Fahrlehrer in Deutschland und hab keine Probleme. Hab Steuerklasse 1 glaub ich und brauche auch keine Steuererklärung in Luxemburg abgeben.