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Forum / Steuern und Finanzen

Wahl der Veranlagung  

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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe bisher immer meine Steuererklärung bis zum 31.3. erledigt und dort immer die Zusammenveranlagung (ein Ehepartner in Lux tätig, anderer nicht berufstätig, Wohnort D) gewählt. Das wird dieses Jahr auf Grund fehlender Dokumente nicht möglich sein.

Aus guichet.lu werde ich nicht ganz schlau. Ich möchte sicherstellen, dass wir weiterhin zusammenveranlagt werden. Nun steht dort, dass bis zum 31.3. für das letzte Steuerjahr die Mitteilung der Veranlagungswahl zu erfolgen hat, da man sonst womöglich einzelveranlagt wird. Fragen:

1) Muss für die Wahl der Veranlagung das Formular 165 bis zum 31.3. angekreuzt bei "Zusammenveranlagung in Klasse 2 für die nichtansässigen Steuerpflichtigen gemäß Artikel 157bis, Absatz 3 L.I.R." der Steuerverwaltung zugesandt werden oder wird nicht doch automatisch die Zusammenveranlagung angenommen?

2) Bei Guichet.lu konnte ich den Vorgang leider nicht finden, d.h. dies muss postalisch an das Steuerbüro Z gesandt werden?

3) Muss ich JEDES Jahr hierfür das Formular 165 der Steuerverwaltung Z neu zukommen lassen?

 

 


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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Irgendjemand zumindest Teilinformationen hierzu? 


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Paul1980
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3 Jahren  ago  

Hi,

meiner Meinung nach ist der 31.03. (dieses Jahr wg. Corona 30.06.) zwingend einzuhalten wenn du die strikte Einzelveranlagung wählen möchtest. Wird dieser Stichtag für die Wahl der strikten Einzelveranlagung nicht eingehalten, werden Eheleute zwingend zusammenveranlagt.

Bei deiner Steuererklärung kreuzt du dann Zusammenveranlagung an und fertig. Ich denke nicht, dass da vorher was per Post versandt werden muss.


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ohneix
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3 Jahren  ago  

Grds. gilt die Wahl des Vorjahres, wie auch in der letzten Steuererklärung von Dir bestätigt.

Fehlt diese Angabe jedoch in der Steuererklärung, müsstest es jährlich neu beantragen. Es genügt für diesen Antrag auf Veranlagung grundsätzlich eine Schätzung, da dies spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung korrigiert wird. Eine Schätzung bei 0€ ist natürlich sehr einfach.


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CaptainHook
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3 Jahren  ago  

Danke euch. Da wir nun vor wenigen Tagen die 2018er und 2019er Steuererklärung im Paket zurückbekommen haben, die jeweils bis zum 31.3. gemacht wurden und in welchen die Zusammenveranlagung beantragt war, dürfte nun für die Zukunft auch die Zusammenveranlagung greifen, richtig? Auch wenn mal die Steuererklärung nach dem 31.3. eingereicht würde? 

Das Steuerbüro Z gab mit noch die Info, dass man automatisch zusammenveranlagt wird, wenn in der Steuerkarte ein Steuersatz hinterlegt ist. Die Logik dahinter habe ich nicht verstanden, aber es ist bei meiner Frau der Fall und dürfte somit ok sein.