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Forum / Steuern und Finanzen

Zinsen aus Kapitalvermögen in Steuererklärung DE und LU  

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Bernd7
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5 Jahren  ago  

Ich habe nun verstanden, dass die 20% der Bruttodividende  irgendwie vom ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden können. 

Zunächst zu Luxemburg:

15% "kann angerechnet lassen werden beim Luxemburger Finanzamt" auf die Steuerschuld.

Was heisst das konkret ? Krieg ich die 15 % vom luxemburger Finanzamt zurück oder sind die unwiderruflich weg ?

Welche Steuerschuld habe ich denn in Luxemburg aufgrund der Dividendeneinnahme ? Antwort: keine, da unter 1500 €.

Also müsste ich auf meine Steuerschuld von 0 € aus dem Dividendenbereich 15% Dividendenertrag angerechnet bekommen, hätte also einen steuerlichen Negativertrag und müsste was erstattet bekommen im Rahmen der Steuererklärung, was laut Bescheid jedoch nicht geschehen ist. Also liegt ein Fehler seitens der Steuerbehörde in Lux vor, oder nicht ?

 

Zu den ausländischen Finanzämtern:

Die verlinkte Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Schweiz gilt für in D wohnhaft. Ist der Ablauf tatsächlich auch für in Lux wohnhaft identisch ? Würde mich wundern.

Was genau soll ich / der Bankberater unternehmen für US-Dividenden, damit damit die Rückerstattung zukünftig automatisiert abläuft.

 

Interessiert bin ich vor allem auch an dem Prozedere mit Deutschland. Also in Lux wohnhaft, Rückerstattung vom deutschen Finanzamt. 

Am liebsten wäre es mir, wenn einmalig irgendwelche Anträge gestellt werden müssen, die dann aber für gleichbleibende Firmen, die Dividenden ausschütten, für Jahrzehnte gelten. Scheint nicht zu gehen, da man offenbar jedes Jahr dasselbe Prozedere immer wieder aufs Neue durchlaufen muss, was für die paar € wegen des offenbar großen Aufwands kaum lohnenswert erscheint. 

In Deutschland ist es viel einfacher, da wird einfach der Freistellungsauftrag an die Bank erteilt und dann wird erst gar nix an Quellensteuer abgeführt. So einen Freistellungsauftrag gibt es in Lux aber offenbar nicht.

Und falls man in D vergessen hatte, den Freistellungsauftrag einzureichen, bekam man über die Steuererklärung die abgeführte Steuer wieder zurck, ganz im Gegensatz zu Lux. 

Tja, das ist die Europäische Nicht-Union.

 

 

 

 


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

zu der Erstattung der Schweizer Quellensteuer: Die Vorgehensweise ist definitiv dieselbe, egal ob du in DE, LUX oder FR wohnst. Kannst du auch gerne auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachlesen.

zur US-Quellensteuer. Ein Tax reclaim (ex post) hier ist aufwendig/schwierig. Deswegen habe ich bereits 2-mal empfohlen, wenigstens die Zukunft (ex-ante) zu regeln. Du musst hier noch ein Formular bei deiner Bank ausfüllen. Entweder das sog. W8-BEN oder ein eigenes der Bank - das musst du deinen Berater fragen. Dann sollte zukünftig nur noch 15% statt 30% US-Quellensteuer einbehalten werden.

Manche Banken bieten einen jährlichen Tax reclaim Service an, den muss man dann nur 1-mal stellen - manche Banken tun dies nicht. Wenn es für dich wichtig ist, und es sich lohnt, musst Du dir eine Bank suchen, die es tut.

Beim Freistellungsauftrag in Deutschland musst du unterscheiden zwischen der inländischen und ausländischen Quellensteuer.

Auf deine Frage mit der Steuererklärung muss ich ein anders Mal antworten wie auch zur KeSt Erstattungs aus Deutschland.

 

 

 


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

Zum Tax reclaim Deutschland: Du musst auf die Seite des BZSt und die Formulare online ausfüllen. Es gibt eine Ausfüllhilfe. Ich kann den link leider hier nicht reinkopieren aber hier der Pfad:

www.bzst.de / Privatpersonen / Kapitalerträge / Kapitalertragssteuerentlastung / Erstattungsverfahren nach §50d Abs 1 ESTG

Da gibt es Infos zum Verfahren Formularen und weiteren erforderlichen Belegen. Du benötigst u.a.  a) Antrag auf Erstattung b) Anlage E-01.

Es gibt auch eine Hotline wo man Fragen stellen kann.

 


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Schaoten
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5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Bernd7

Ich habe nun verstanden, dass die 20% der Bruttodividende  irgendwie vom ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden können. 

Zunächst zu Luxemburg:

15% "kann angerechnet lassen werden beim Luxemburger Finanzamt" auf die Steuerschuld.

Was heisst das konkret ? Krieg ich die 15 % vom luxemburger Finanzamt zurück oder sind die unwiderruflich weg ?Welche Steuerschuld habe ich denn in Luxemburg aufgrund der Dividendeneinnahme ? Antwort: keine, da unter 1500 €.

Was bedeutet dies konkret: Die 15% sind aus deiner Betrachtung "weg"  (da sie ja dem ausländischen Staat gehören - die bekommst du von Niemandem wieder). Du musst ja die erhaltenen Dividenden zum normalen progressiven Tarif versteuern. 50% sind steuerbefreit und es gibt einen Freibetrag von 1500 EUR. Wenn du also weniger Dividendeneinkünfte hast,  wird auch nichts zusätzlich gemäss dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert und du hast somit auch keine Vorteile aus der Anrechnung der bereits gezahlten 15%. Bleibt aber noch die Möglichkeit, die "überzahlten" Steuern gemäss DBA-Abkommen von dem ausländischen Staat zurückzuholen.

 


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Bernd7
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5 Jahren  ago  

Danke Schaoten zunächst für deine Antworten.

Verstehen tue ich die Situation aber immer noch nicht ganz, insb. die Sache mit der Nicht-Rückerstattung vom luxemburger Finanzamt. Mal davon abgesehen, dass mir sowohl der Bankberater sagte, dass ich vom luxemburger Finanzamt aus den abgeführten Dividendensteuern was zurückbekäme und dies mir zudem jemand bestätigte, der seine Information von einem Steuerberater hatte:

Wenn es einen FREIbetrag gibt, bedeutet dies, dass Beträge in diesem Bereich nicht zu besteuern sind. Das ist ja grade die Defifinition von Freibetrag. Sonst wäre es ja ein Nicht-Freibetrag. Was also bedeutet dann deiner Meinung nach ein Freibetrag von 1500 € ?

Nehmen wir mal an und es stimmt, dass also bei jemandem, der weniger als 1500 € Dividendeneinkünfte hat, er diese 15 % von niemandem zurückbekommt. Jemand der aber über 1500 € Dividendeneinkünfte hat, würde jedoch vom Luxemburger Finanzamt was zurückbekommen, sofern sein persönlicher Spitzen-Steuersatz unter 35% liegt. Das ist doch im Höchstmaß ungerecht, dass der Großkapitalist besser gestellt wird als der Kleinsparer. Das widerspricht meiner Meinung nach grundlegend dem Sozialsystem. 

 

Bzgl. meinen Wünschen an eine Bank: wichtig wäre mir vorallem, dass ein Berater/ die Bank mich VON SICH aus auf steuerliche Optionen hinweist, dass zB abgeführte Dividenden von ausländischen Finanzämtern teilweise zurückgeholt werden können. Aber da passiert gar nix. Im Gegenteil: selbst wenn ich frage, wird mir davon nix erzählt, allenfalls dass keine steuerliche Beratung gegeben werden dürfte, was das aber auch gar nicht ist. Nur ordentlich mit Gebühren hinlangen wegen jeder Kleinigkeit können Banken, mehr aber offenbar nicht. Ich suche eine Bank, die wirklich kundenfreundlich ist. Aber sowas scheint es nicht zu geben. 

(habe schon ein paar durchprobiert)

 

Zu den ausländischen Finanzämtern:

Die Dividendenrückerstattung kann ja bis zu 3 Jahre erfolgen. Kann man dann in einem Formular also für die letzten 3 Jahre die Dividenden zurückfordern und so dann zumindest diesen Zirkus  auf alle 3 Jahre begrenzen ?

Wie lange dauert der Gesamtaufwand an Unterlagenaufbereitung für die Rückerstattung beim ausländischen Finanzamt in etwa ? Denn bei meinen Mikrobeträgem scheint sich das ja kaum zu lohnen, insb. wenn ich da für jedes einzelne Unternehmen die Aufdröselung machen muss.

 

 

 


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

Wenn Dir das dein Bankberater anders erklärt hat, lass es dir doch nochmal in Einzelheiten genau erklären, wie es funktionert.  Würde mich dann auch interessieren.

Hier meine Sichtweise - Zum Freibetrag von 1,500 auf Div-Einkünfte: Dies bedeutet dass du Dividendeneinkünfte bis zu einem Freibetrag von 1,500 (Achtung: Dividenden müssen nur zu 50% versteuert werden) nicht noch weiter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.  Du zahlt die 15% ausländische Quellensteuer und somit sind deine Einkünfte steuerlich auch in Luxembourg abgegolten.

Beispiel 1: Div-Einkünfte 800 EUR. Diese Einkünfte werden nicht mehr vom Luxemburger Staat versteuert. Folgegemäss hat du dein 15% ausländische Quellensteuer gezahlt und die überzahlten ausl. Quellensteuer holst du Dir mit einem Tax reclaim im Ausland zurück (im Idealfall).

Beispiel 2: Div-Einkünfte von 5000 EUR. Es werden 3,500 EUR zum persönlichen Steuersatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung veranlagt. Die bereits gezahlten 15% ausländische Quellensteuer von 750 EUR wird aber auf die fällige Steuerschuld in Luxemburg angerechnet und reduziert Luxemburger Steuerschuld(es erfolgt keine Rückzahlung). Die überzahlte ausländische Quellensteuer kann auch hier mit einem Tax reclaim vom Ausland zurückgeholt werden.

Nochmal: Es liegt also keine Ungleichbehandlung vor, da beide 15% ausländische Quellensteuer zahlen mussten. Der mit 5000 EUR Div-Einkünften muss sogar noch 3500 mit seinem persönlich Steuersatz in Luxemburg zusätzlich versteuern (unter Anrechnung der gezahlten ausl. Quellensteuer).

Zum Thema Banken: In deiner Erträgnisaufstellung solltest du einen Hinweis bekommen haben, der die rückforderbare Quellensteuer ausweist. Wie du schon selbst vermutlich bemerkt hast, ist die Rückholung arbeits = kostenintensiv. Deswegen verlangen sie auch Geld dafür. Wenn es Dir zu teuer ist, kann du den Tax reclaim auch selber machen. Wenn die Unterlagen von dir fertiggestellt und versendet sind, kann es unterschiedlich lang dauern. Die Schweizer sind am schnellsten mit ca. 4 Monaten - gefolgt von Deutschland und Frankreich. Für Italien habe ich schon Tax reclaims vor 7 Jahren gemacht - und immer noch kein Geld gesehen. Je nach Land kann man die letzten 2, 3 oder auch 4 Jahre zurückfordern - es kommt darauf an. Der Arbeitsaufwand ist schwer zu schätzen. Das runterladen und ausfüllen der Dokumente geht einfach und schnell, wenn man weiss, wo und wie. Aber manchmal musst du noch zusätzlich Unterlagen woanders herbekommen (Tax voucher, Steuerbescheinigung), wo du auf die Bearbeitungszeit von Dritten angewiesen bist. Deswegen ist das schwer zeitlich anzugeben.

 


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Bernd7
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5 Jahren  ago  

Erklären tut mir mein Bankberater gar nix. Da wird auf die Bankrentabilität geachtet und daher wird mir gegenüber als Kleinsparer kaum Zeit aufgebracht und insb. bei Fragen, wo die Bank kein Geschäft machen kann, auch nur minimalistisch von einem mürrischen Berater geantwortet.

 

Es mag so sein wie du es beschreibst. Es ist dann aber trotzdem kein Freibetrag von 1500 €, sondern ein Teilabführungsbetrag.

 

Dein Beispiel verstehe ich nicht :

Derjenige mit den 5000 € Divideneinnahmen muss doch nur 1750 € versteuern ?

1500 € ist der so genannte Freibetrag. Verleiben 3500 €, die dann zur Hälfte zu besteuern sind. Also wären 1750 € zu versteuern. Zu welchem Steuersatz eigentlich ? Dem persönlichen Durchschnittssteuersatz ? Dem pers. Spitzensteuersatz ? Gehen wir davon aus, der Satz, mit dem zu versteuern ist, beträgt 35%. D.h. 612,50 € beträgt die Steuerschuld in Lux. Da aber schon 750 € abgeführt wurden, bekäme derjenige aus dem Dividenbereich knapp 140 € wieder zurück (wird natürlich mit anderen Einkunftsarten verrechnet wie Arbeitseinkommen).

Absolut werdem demjenigen natürlich mehr Steuern abgezogen als dem 800€-Dividendenempfänger. Aber prozentual ist der 5000€-Mann besser dran. Ihm werden prozentual weniger Steuern abgezogen

--> ungerecht.

 

 

Ja, wenn man weiß, wo man wie welche Dokumente ausfüllen muss (und alle benötigten Fremddokumente hat), geht es schnell (die eigene Bearbeitungszeit), das ist mir klar. Trotz deiner hilfreichen Hinweise gehe ich davon aus, dass ich da beim ersten Mal dennoch erhebliche Zeit brauche. Und eine globale Steuerbescheinigung bekomme ich von meiner Bank auch nicht umsonst... nur einen Auszug, was bei einer Dividendenzahlung alles abgeführt wurde an Steuern. Jetzt hat aber z.B. ein Unternehmen ( bzw. sogar mehrere Unternehmen) 4mal im Jahr Dividenden ausgeschüttet. Da fangen jetzt die Probleme in der Praxis wieder an: wie ich die ausländischen Finanzämter kenne, wollen die EIN Dokument haben und keine selbst erstellte Rechnung, die sich aus mehreren Teilbescheinigungen zusammensetzt, oder nicht ? ( denn diese globale Steuerbescheinigung wäre wiederum kostenpflichtig) und dann ist wieder mehr als fraglich, ob es diesen Aufwand wert ist.

Wie sieht so ein Tax Voucher genau aus ?

 

 


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

Nur zur Info: Der in im Steuerfomular verwendete Begriff ist "Steuerfreibetrag" - ist aber auch egal, wie man es nun nennen will.

Zu den Zahlen: Ich bin in meinem Beispiel bei den 5k schon um den um 50% reduzierten Betrag ausgegangen - bei deiner Rechnung hast du natürlich Recht, bis auf die Tatsache, dass derjenige nicht knapp 140 EUR zurückbekommt. Er muss lediglich den Mehrbetrag 612,50 nicht zusätzlich nach versteuern. Die ca. 140 EUR Differenz zu den bereits gezahlten ausländischen Steuern verfallen als Anrechnungsbetrag. Derjenige hat also keinen Vorteil hier.

Zum Thema Gerechtigkeit bei Steuern - die gibt es nicht. Irgendjemand ist immer benachteiligt - ich gebe zu, meisten die, mit der kleinsten Lobby.

Die ausländischen Behörden machen es natürlich einem nicht einfach - für die sind die nicht zurück geforderten Beträge leicht verdientes Geld.

Zum Schweizer Tax Voucher: Die eidgenössische Steuerverwaltung EStV gibt den Banken den Text vor. Das offiziel anzuwenden Muster ist im Kreisschreiben 21 vom 01.04.2008 der EStv zu finden - ich kann den link hier leider nicht einstellen.

 


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Bernd7
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5 Jahren  ago  

Wieso sollte keine Verrechnung der Einkünfte aus dem Kapitalbereich mit anderen Bereichen wie zB Arbeitseinkommen oder Vermietung und Verpachtung erfolgen ? Ich bin mir sicher, dass es so eine Verrechnung in Lux. gibt.

 

 

Ich hatte nunmal probiert, die in deinem Link angegebenen Instruktionen zur Rückerstattung der schweizer Steuer entsprechend umzusetzen. Wie ich schon vermutet hatte, ist es eben nicht so einfach wie allgemein immer dargestellt wird. Dieses Formular bei der Schweizer Steuerbehörde kann nämlich nicht geöffnet werden. Es erscheint stattdessen eine Seite des luxemburger Finanzamts mit "ERREUR 404, cette page n'existe pas". Diesen angegebenen Viewer hatte ich extra installiert.

Also dass der Prozess, diese Formalitäten zu erledigen, extrem zeitaufwendig und komplex wird, war mir von anfang an klar. Solange ich da keine echte Schritt-für-Schritt-Anleitung habe, die wirklich funktioniert, kann ich das ganze vergessen. Das lohnt sich dann nämlich für die paar € überhaupt nicht und ich habe keine Lust, da stundenlang oder vielmehr tagelang selber diesen administrativen Nonsens mir zusammenzusuchen.

Aber es müsste doch noch andere hier geben, die diesen Prozess in der Praxis durchlaufen haben (in Lux ansässig) und sagen können, welche Knöpfe man wo drücken muss.

Zudem habe ich gesehen, dass da eine Bestätigung der Luxemburger Finanzbehörde erfordetlich ist. Also wenn ich das richtig verstsnden habe, muss ich das nicht erscheinende Formular ausfüllen, das dann an die lux. Steuerbehörde schicken. Die schickt mir das wieder zurück. Und dann schick ich das der Schweizer Steuerbehörde zusammen mit einem Tax Voucher, der wiederum erst von der Bank erstellt werden muss und sicher auch wieder was kostet (entsprechend der Formvorschrift) 

Also das erscheint mir so Zeit- und Kosten- aufwendig zu sein. Ich frage mich, wer sowas überhaupt macht? Sicherlich niemand, der nen 2-stelligen Betrag zurückkriegt. 

 

Von der USA hab ich mir das Formular W-8BEN ausgedruckt. Ich verstehe aber trotzdem nicht, was ich jetzt konkret machen muss. Ok, meine Daten trage ich in Part 1 ein. Aber was soll Part 2 ? Hier kapiere ich gar nix mehr. Muss ICH das ausfüllen oder eine Behörde? Wohin wird das geschickt ? Ich brauche da eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Sind damit dann alle zukünftigen Dividendeneinnahmen in USA abgedeckt, dass ich die 15% wieder zurückbekomme bzw dass die gar nicht erst abgeführt werden?

 

In Deutschland gibt es einen echten Freibetrag. Da wird überhaupt nichts besteuert bis zur Freibetragsobergrenze. In Luxemburg aber eben offenbar schon.

Also ein Begriff für 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte. Das ist, was mich stört.


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

Die Schritt-für-Schritt Anleitung Schweiz hatte ich Dir schon gesendet (Seite 1 - irgendwas mit "Schlauspartipps"). Ob Dir Das ganze zu aufwendig ist, musst du selber entscheiden.

USA: Kläre erstmal, ob deine Bank das W8-BEN akzeptiert - das ist nämlich nur 3 Jahre gültig. Vielleicht haben die ihre eigene Version. Die Bank braucht eines der beiden Formulare dann für sich, damit sie dich mit dem richtigen Quellensteuersatz eincodieren - du hast dann damit nichts mehr tun. Zum W8-BEN: In Part I sollte klar sein - in Part II schreibst du in Zeile 9 das Wohnsitzland und gut ist für die Zukunft.

In Deutschland bekommst du auch nicht die ausländisch gezahlte Quellensteuer wieder.

 


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luxinsider
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5 Jahren  ago  

Ich wohne in Luxemburg und kann bestätigen, dass die angesprochene Schritt-für-Schritt Anleitung auch für Luxemburg zutrifft.

Das entsprechende Formular für Luxemburg findest Du bei https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/dienstleistungen/ausland.html (für Luxemburg ist das Formular auf Französisch. Pro-tipp: Soweit man dieser Sprache nicht mächtig ist, kann man das deutsche Formular als Ausfüllhilfe nutzen).

Ich gehe immer persönlich zum luxemburgischen Finanzamt um mir das Schweizer Formular abstempeln zu lassen. Das geht ruck-zuck (zwischen Betreten und Verlassen des Amts liegen fünf bis zehn Minuten) und man lernt seinen Sachbearbeiter kennen. 🙂 Öffnungszeiten stehen im Internet.

Die Schweiz lässt sich mit der Erstattung sehr viel Zeit. Manchmal schreibe ich auch "Nachfass-E-Mails" wenn es allzu lange dauert. Danach kommt die Rückerstattung jedoch zügig.

Wenn man das Formular einmal mit dem speziellen Programm (Snapform Viewer) ausgefüllt hat, geht es in den Folgejahren sehr viel schneller, da man die Angaben vom Vorjahr einfach importieren und auf das aktuelle Jahr anpassen kann. Im ersten Jahr habe ich vielleicht eine Stunde für alles gebraucht, jetzt ist das jeweils in wenigen Minuten erledigt.

Nur Du kannst für Dich selbst beantworten, ob es den Aufwand wert ist. So richtig kompliziert ist das alles aber nicht.


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Bernd7
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5 Jahren  ago  

Die Inatruktionen des Links von Schaoten mit "schlauspartips" hatte ich 1 : 1  umgesetzt, Ergebnis "cette page n'existe pas". (die schlausparseite an sich war abrufbar).

Aber es ist ja auch egal, der Link von luxinsider hat funtioniert (danke).

Zu dem Ausfüllen des Formulars habe ich nun folgende Fragen:

1. Muss ich bei Designation des placements die ISIN oder den Firmennamen oder was eintragen ?

2  was muss man bei 4  Taux/ Div eintragen ?

3. Ist bei 5 mit echeance gemeint ? Das Datum des Dividendenauszahlungsbetrag ?

4. Ist bei 6 div. brut 20% CHF dann ein Absolutbetrag einzutragen, also 20 % der Gesamtdividendeneinnahmen ?

5. Was ist bei 7 oben vor dem %-Zeichen einzutragen ? Und was dann in der Spalte drunter ?

6. Und was muss ich bei 8 und 9 eintragen ? ( bin kein Pensionsfond)

Also wenn ich da jetzt verschiedene Jahre bzw. Uternehmen aufliste, bilde ich die Summe und schreib die dann drunter in das Feld nach 20% du total de la colonne 6, das ist mir noch klar.

7. Nicht klar ist mir, was in die nächsten 3 Zeilen drunter muss ?

 

Die Instruktionen auf Seite 3 helfen mir dabei leider nicht weiter.

 

Klar, wenn man das ganze einmal durchlaufen hat und alle Details kennt, wird es ab dem 2. Mal sehr schnell gehen. (die eigene Bearbeitungszeit)

 

@ luxinsider:

Hast du an die schw. Behörde einen Tax Voucher gesendet mit exakt deren Wortlautvorgaben oder reicht da einfach eine normale Steuerbescheinigung wie sie automatisiert von Banken erstellt wird ?

 

 


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luxinsider
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5 Jahren  ago  

Die Dividendenabrechnung meiner Bank enthält den sog. "Tax Voucher". Früher habe ich die normale Dividendenabrechnung beigelegt.


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Schaoten
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5 Jahren  ago  

zu 1: Beides

zu 2: Bruttodividende je Aktie

zu 3: Zahltag der Dividende

zu 4: Bruttodividende (Ergebnis aus Zeile 3 * Zeile 4)

zu 5: Nichts einzutragen in Deinem Fall

zu 6: Nichts einzutragen in deinem Fall (wenn es nur Aktien betrifft)

zu 7: 20% du total de la colonne 6 = 20% vom Gesamtbruttobetrag aus Spalte 6

         Total du montant requis = Sollte dasselbe sein wie in der Spalte zu 7:

 


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Bernd7
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5 Jahren  ago  

@ luxinsider :

heißt das, dass du früher keinen formalen Tax Voucher eingereicht hattest und es die Schweizer Behörde dennoch akzeptiert hatte ?

 

@ Schaoten:

Also ich muss in den 3 Zeilen zwischen "  % du total de la colonne 7" und " 25% du total de la colonne 9" nix eintragen ? Richtig ?

 

@ luxinsider:

Beziehst du auch Dividenden von amerikanischen Unternehmen ? Und hast da auch einen Im-Voraus-Dividendenabführungsverhinderungsantrag laufen ? Wenn ja, hast du dazu auch das Formular W-8BEN ausgefüllt ?

 

Ich komme nochmal auf die Steuer in Luxemburg zurück:

@ luxinsider:

Bekommst du vom Luxemburger Finanzamt gar keine abgeführten Steuern auf Dividenden wieder zurück ( bis zu dem Freibetrag von 1500 €) ?

 

 

Generell: 

Es ist ja noch nichtmal so, dass eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten stattfinden würde, sondern der 5000€-Dividendenbezieher bekommt ja dann nur zuviel gezahlte Steuer wieder zurück und somit werden seine Dividendeneinnahmen mit einem niedrigeren Prozentsatz versteuert als diejenigen des 800€-Dividendenbeziehers, was nicht nur ungerecht ist, sondern auch grundlegenden sozialpolitischen Grundsätzen widerspricht.