Das Parlament in Luxemburg hat am Donnerstag den Gesetzesentwurf zum geplanten Sonder- und Familienurlaub angenommen.
57 Abgeordnete stimmten mit Ja, drei enthielten sich.

Darüber können sich besonders werdende Väter freuen. Sie haben in Zukunft Anspruch auf zehn Tage Sonderurlaub nach der Geburt ihres Kindes.
Bislang gab es nur zeri Tage Sonderurlaub.
Die Änderung tritt bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Eine weitere wichtige Änderung wurde ebenfalls verabschiedet:
Wenn ein Kind  bis zum 15. Lebensjahr krank wird, bekamen in Luxemburg beschäftigte bislang zwei Tage im Jahr die Möglichkeit, bei dem kranken Kind zu bleiben.
Ab 2018 gibt es dafür eine Staffelung.
Der Sonderurlaub kann innerhalb der unten stehenden Altersspanne nach Bedarf ausgereizt werden.
In Zukunft sind bei einem Kind bis 4 Jahre bis zu 12 Tage pro Elternteil möglich.
Ist das Kind 5 bis 12 Jahre alt, sind es sogar 18 Tage.
Für einen Jugendlichen von 13 bis 18 Jahre gibt es 5 Tage Sonderurlaub bei Krankheit.
Bei behinderten Kindern verdoppelt sich die jeweilige Zahl an Urlaubstagen.
In Fällen von schweren Erkrankungen kann auf Anraten des “Contrôle médical” ein Sonderurlaub von maximal 52 (von 104) Wochen beantragt werden.

Der Mutterschaftsurlaub (Congé postnatal) wird in Zukunft immer zwölf Wochen dauern, unabhängig davon, ob Mütter ihr Kind stillen oder nicht.