Bahnfahrer bekommen mehr Rechte

Bahnfahrer haben ab Sommer bei Verspätungen und Zugausfällen. Der Bundesrat stimmte für das neue Fahrgastrecht. Es sieht Entschädigungen ab einer Verspätung von 60 Minuten vor und stellt Kunden besser, wenn sie bei Verzögerungen auf teurere Züge umsteigen, ein Taxi nehmen oder gar übernachten müssen. Das Gesetz soll in rund zwei Monaten in Kraft treten. Kommt ein Reisender dann eine Stunde oder mehr zu spät an seinem Ziel an, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung.

Das Bahnunternehmen haftet allerdings nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen. Keine Entschädigung gibt es zudem, wenn der Betrag unter vier Euro liegt. Bei Streitfällen soll eine Schlichtungsstelle zwischen Kunden und Bahnunternehmen vermitteln. Sie müsse neutral, unabhängig, transparent und effizient arbeiten, forderte der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Demnach will das Bundesverbraucherschutzministerium die bereits seit fünf Jahren arbeitende Schlichtungsstelle Mobilität dazu umbauen. Darüber verhandle das Ministerium mit der Deutschen Bahn.