Bahnunternehmen vereinbaren einheitliches Entschädigungsverfahren

Bahnkunden sollen bei Verspätungen und Zugausfällen künftig einfacher eine Entschädigung erhalten. Ansprüche können die Fahrgäste ab dem 29. Juli mit einem einheitlichen Formular anmelden, wie die Bahnunternehmen am Mittwoch in Berlin mitteilten. Das Formular gilt demnach unternehmensübergreifend – es ist also egal, ob ein Fahrgast mit einem Zug der Deutschen Bahn oder von einem der Wettbewerber unterwegs war. Das einheitliche Formular ist bei den Schaffnern im Zug, in Bahnhöfen sowie im Internet erhältlich. Im Zug oder an den Bahnhöfen kann es in vielen Fällen auch gleich wieder abgegeben werden, ansonsten müssen es die Kunden an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Vor Ort können Kunden in den meisten Fällen die Entschädigung in bar verlangen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung. Mehr als drei Monate darf die Bearbeitung nicht in Anspruch nehmen. Für Streitfälle wollen die Bahnunternehmen eine gemeinsame Schlichtungsstelle einrichten. Diese steht allen Verkehrsträgern offen – also auch dem Straßen- oder Luftverkehr. Ein Beirat unter anderem aus Fahrgastverbänden soll die Interessen der Kunden vertreten. Die Schlichtungsstelle nimmt ihre Arbeit den Planungen zufolge im Dezember auf. Bis dahin müssen sich Kunden bei Problemen noch an die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs Deutschland oder in einzelnen Bundesländern an regionale Ansprechpartner wenden.