Der Einsatz von den sogenannten “Wahlcomputern” bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig.

Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in einem Urteil. Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig, entschied das Karlsruher Gericht. Die elektronischen Wahlgeräte waren bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt worden, und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird damit aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Bleistift gewählt.