Congés collectifs

Handwerksbetriebe der Bereiche Hoch- und Tiefbau, die in Luxemburg arbeiten, müssen die Bauferien im Großherzogtum vom 19. Dezember 2009 bis zum 6. Januar 2010 einhalten und die Arbeiten in diesem Zeitraum ruhen lassen. Darauf weist die Handwerkskammer Trier hin.
Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich. Anträge müssen vorher schriftlich an die Arbeitsinspektion ITM Luxemburg (Tel.: 00352-4786145) gerichtet werden.