Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat am Dienstag über die neue, 27. Corona-Bekämpfungsverordnung informiert.
Sie soll am 8. November 2021 in Kraft treten.

Hintergrund ist die Tatsache, dass zwar immer mehr Menschen inzwischen geimpft seien – dass man aber auf die aktuellen Infiziertenzahlen reagiern müsse.

Booster-Impfungen für alle

So will Rheinland-Pfalz die Boosterimpfungen massiv ausbauen.
Das soll mit Unterstützungsangeboten für Altenpflegeeinrichtungen und der schriftlichen Aufforderung für Menschen über 70 Jahre passieren.
In Rheinland-Pfalz könne außerdem jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig unkompliziert an den Impfbussen des Landes eine Boosterimpfung bekommen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch gestern in Mainz.

 

Grafik: Staatskanzlei RLP


Änderungen in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick

  • Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.
  • Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen, d.h. ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.
  • In den übrigen Bereichen (z.B. Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2Gplus Regelung.
  • Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.

Das Corona-Warnsystem für Rheinland-Pfalz bleibt weiter bestehen!

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