Anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zu Erleichterungen und Ausnahmen von COVID-19-Schutzmaßnahmen für vollständig geimpfte und genesene Personen erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Geimpfte und genesene Personen tragen nach aktuellem Forschungsstand nicht mehr zur Ausbreitung des Corona-Virus bei.
Es ist daher folgerichtig, dass für sie die Grundrechtseinschränkungen zurückgenommen werden.
Ich begrüße, dass es der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemeinsam gelungen ist, bundeseinheitliche Regelungen schnell und konzertiert in dieser Woche zu beschließen.“

In Rheinland-Pfalz gelten vergleichbare Regelungen bereits seit dem 24. April

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „Mit jeder Impfung schützen wir nicht nur die Allgemeinheit, sondern schaffen auch eine Perspektive für Lockerungen.
Bereits 30 Prozent sind erst- und rund zehn Prozent sind zweitgeimpft.
Bei den Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz konnten wir aufgrund der hohen Impfquoten bei den Älteren und beim Pflegepersonal bereits erste Lockerungen vornehmen.
Mit der bundeseinheitlichen Verordnung werden die Kontakt – und Ausgangsbeschränkungen nun für alle immunisierten Personen aufgehoben.“
Die Verordnung stellt sie zudem jenen gleich, die genesen sind oder ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Entsprechend können sie ohne vorherige Testung oder bei Genesenen mit positivem PCR Test – 28 Tage nach durchgeführtem Test und bis zu sechs Monate – beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels, Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten besuchen oder Dienstleistungen von Friseuren in Anspruch nehmen.

Bundesweite Regelungen im Überblick

  • Geimpfte und Genesene dürfen sich im privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen.
  • Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte und Genesene laut Verordnung künftig ebenso wie Kinder unter 14 nicht mehr mit.
  • Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr.
  • Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und Genesene nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
  • Personenbeschränkungen für kontaktlose Individualsportarten entfallen für diese Gruppen.
  • Sie müssen beim Einkaufen oder beim Friseur keinen negativen Test mehr vorweisen. Es reicht der Impfnachweis.
  • Um eine überstandene Erkrankung nachzuweisen, nennt die Verordnung als Möglichkeit auch einen “Genesenenausweis”.
  • Die Maskenpflicht an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten weiterhin für alle.
  • Als “vollständig geimpft” gilt, wer alle vorgesehenen Dosen eines zugelassenen Impfstoffs erhalten hat, zusätzlich müssen seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sein. Dann hat man den vollen Impfschutz.
  • Bei zuvor von einer Covid-19-Erkrankung Genesenen kann dazu auch eine einzige Dosis genügen. Als “genesen” gelten Personen, die nachweislich eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. Der positive PCR-Befund muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
  • Vollständig geimpft sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bisher knapp 7,6 Millionen Menschen in Deutschland (9,1 Prozent). Fast 27 Millionen Menschen haben eine Erstimpfung erhalten (32,3 Prozent). Vor allem der ältere Teil der Bevölkerung ist zunehmend geimpft.
  • Sowohl für Geimpfte als auch für Genesene gilt zusätzlich, dass sie keine akuten Symptome wie Atemnot, Husten oder Fieber haben dürfen.