Nach den Osterferien bleiben Schulen und Kitas deutschlandweit erstmal noch zu.

Das bestätigte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen ihrer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag.

Ab dem 4. Mai 2020 sollen die Schüler in Abschlussklassen starten, ebenso können Grundschüler der letzten Klasse wieder zur Schule gehen. Bayern schickt die 4. Klasse erst am 11.5. wieder in die Schule.
Die Klassen 1 bis 3 bleiben deutschlandweit weiter Zuhause.
Anstehende Prüfungen sollen bereits vorher stattfinden können.

Kitas bleiben vorerst geschlossen – eine Notfallbetreuung soll es weiter geben.

Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Kontakteinschränkungen bleiben bestehen

Alle Abstands- und Hygieneregeln bleiben grundsätzlich bis mindestens 3. Mai 2020 in Kraft.

Geschäfte bis 800qm dürfen öffnen

Der Bund will Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts ab dem 20. April wieder öffnen.
“Wir müssen darauf achten, dass sich auf den Straßen nicht riesige Schlangen bilden”, so Merkel am Mittwoch.
Ursprünglich war nur eine Lockerung für Geschäfte bis 400 Quadratmeter ab dem 20. April im Gespräch.
Ab dem 4. Mai sollen dann auch größere Geschäfte wieder öffnen dürfen.

Unabhängig von der Verkaufsfläche sollen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen ebenfalls ab Montag, 20.4., wieder öffnen. Unter gleichen Auflagen könne auch Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten wieder öffnen können.
Frisöre können bei ausreichenden Schutzmaßnahmen am 4. Mai wieder öffnen.

Restaurants bleiben geschlossen

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Cafés müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Ausgenommen sind weiterhin Speisen und Lieferung für den Verzehr Zuhause.
“Zur Wiedereröffnung der Gastronomie können wir heute noch nichts sagen”, so Merkel.
Hotels dürfen auch weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke Gäste aufnehmen.

Keine Großveranstaltungen bis 31. August

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, bis zum 31. August keine Großveranstaltungen zu erlauben.
Davon sind auch Fußballspiele betroffen.

Theater, Konzerthäuser oder Kinos bleiben hingegen geschlossen, ebenso Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios.
Auch Gottesdienste wird es nicht geben.

Keine Maskenpflicht – aber Empfehlung

Bund und Länder empfehlen das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel “dringend”. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es aber nicht geben.

Weiterhin sollen Bürger sollen auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten verzichten – sowie auf überregionale tagestouristische Ausflüge.

Die Ministerpräsidenten und Merkel wollen am 30. April über weitere Lockerungen in der Corona-Krise beraten, erklärte Merkel.