Auf Antrag von Premierministerin Theresa May gab der Europäische Rat (Artikel 50) am Donnerstag, dem 21. März seine Zustimmung zu einer Verschiebung des Austrittsdatums auf den 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung, dass das Austrittsabkommen spätestens am 29. März 2019 vom Unterhaus angenommen wird. Für den Fall, dass das Unterhaus das Austrittsabkommen bis dahin nicht billigen sollte, hat der Europäische Rat einer Verschiebung bis zum 12. April 2019 zugestimmt. In diesem Fall würden vom Vereinigten Königreich vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen erwartet.

No-Deal-Szenario

In einem No-Deal-Szenario wird das Vereinigte Königreich ohne Übergangsabkommen zu einem Drittland. Das gesamte Primär- und Sekundärrecht der EU wird für das Vereinigte Königreich ab dem Austrittszeitpunkt nicht mehr gelten. Einen Übergangszeitraum, wie er im Austrittsabkommen vorgesehen ist, wird es nicht geben. Dies wird natürlich für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen.

Legislative Maßnahmen zur Notfallvorsorge und zur Vorbereitung

Die Kommission hat bislang 19 Legislativvorschläge vorgelegt. 17 davon wurden vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet, oder es wurde eine Einigung erzielt. Die förmliche Annahme all dieser Dossiers durch das Europäische Parlament und den Rat ist derzeit im Gange. Zwei Vorschläge werden von den beiden gesetzgebenden Organen zu gegebener Zeit fertiggestellt.

Ansprüche aus der Sozialversicherung

Die Ansprüche von Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs ausgeübt haben (etwa aus Zeiträumen vor dem Austritt, in denen sie im Vereinigten Königreich versichert, (selbständig) berufstätig oder wohnhaft waren), bleiben bestehen.

Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit

Die Europäische Kommission hat 90 sektorspezifische Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit veröffentlicht. Sie enthalten ausführliche Leitlinien für die verschiedenen vom Brexit betroffenen Branchen.