Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten

Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können in der Bundesrepublik auch künftig nur in Zusammenarbeit mit deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen. Das niederländische Unternehmen und die saarländische Landesregierung halten diese Beschränkung für europarechtswidrig. Im Dezember hatte schon der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, dieses in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt.

Die Vorschrift sichere eine fachgerechte Arzneiabgabe, hatte Bot seinerzeit argumentiert. Zwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen.
 
Saarland genehmigte Doc Morris

Das Verwaltungsgericht in Saarbrücken hatte sich im März 2007 an die obersten EU-Richter gewandt (Rechtssachen: C-171/07 und C-172/07). Hintergrund war, dass die Regierung des Saarlandes der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris im Sommer 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt hatte. Dagegen klagten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband (ABDA).