Falschparken auf Behindertenparkplätzen wird teurer
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 08/12/2015 um 00:12
Autofahrer, die künftig unberechtigt auf einem für Behinderten reservierten Parkplatz parken, werden zukünftig kräftig zur Kasse gebeten: Die Strafe wird auf 145 Euro erhöht.
Am Freitag hat die luxemburgische Regierung beschlossen, die Gesetzgebung für Parkverstöße auf besonders gekennzeichneten Plätzen für gehandicapte Personen zu verschäfen.
Folgende Verstöße sind betroffen:
- Parken oder Halten auf einer für Parkfläche, die für Fahrzeuge reserviert ist, die dem Transpor von behinderte Personen dienen
- Benutzen eines nichtvorschriftmäßigen Parkscheins
- nichtvorschriftmäßige Benutzung eines Parkscheins
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.
Bluepath
Benutzen eines nichtvorschriftmäßigen Parkscheins = könnte es eine Parkscheibe gewesen sein ??
Zum 2.: Nehmen wir mal an, der Parkschein wurde z.B. an das Seitenfenster - zwar gut sichtbar aber... - angebracht, weil die Frontscheibe z.B. so dunkel abgetönt ist, dass der besagte Parkschein bei Dunkelheit und Regen nicht gut sichtbar gewesen wäre ...??? könnte es eine nach Luxlogik nichtvorschriftsmäßige Benutzung eines Parkscheins gewesen sein ???
Tja... Fazit: hier ist das Leben auch kein Ponyhof.... ;-))
Moselfreund
..ich tippe eher auf nicht korrekt und gut leserlich im Fahrzeug platzierte Parkscheine;
Die Polizei hat eben keine Lust, das ganze Auto danach abzusuchen..... ;-)
aubinyvonne
Mal abgesehen von den Rechtschreib- bzw. Satzbaufehlern ist das vermutlich ein Übersetzungsproblem... oder mal wieder Luxlogik. (Sorry Vera).
Vielleicht bedeutet Punkt 2 auch, das man sich einen Parkschein nicht selbst malen darf (nicht vorschriftsmäßiger Parkschein), und Punkt 3, das man sich damit nicht den Allerwertesten abwischen darf, da der Parkschein dafür nicht gedacht/gemacht ist ? (nicht vorschriftsmäßige Benutzung).
Beknackt. RK!
Das ist ja ein super informativer Artikel.
"Folgende Verstöße sind betroffen:
1. Parken oder Halten auf einer für Parkfläche, die für Fahrzeuge reserviert ist, die dem Transpor von behinderte Personen dienen
2. Benutzen eines nichtvorschriftmäßigen Parkscheins
3. nichtvorschriftmäßige Benutzung eines Parkscheins
Punkt 1 verstehe ich.
Was bedeuten aber 2. und 3.? Ein abgelaufener Parkschein könnte ein nichtvorschriftsmäßiger Parkschein sein. Parken ohne Parkschein ist demnach die preiswertere Variante des "Falschparkens" oder auch Parken im Parkverbot schein recht günstig zu sein.
Dann fragt der Autor noch ob mir dieser Artikel gefallen hat und bittet um den "Lebenlassendaumen". Der Tag fängt lustig an.
gelöscht weil Doppeltgemoppelt