Über einen Zeitraum von gut 18 Monaten hatte der 46jährige Fuhrunternehmer in Luxemburg Dieselkraftstoff in spezielle Plastiktanks abgefüllt – Gitterboxen mit je 1000 Liter Fassungsvermögen. Diese hatte er dann mit seinen Sattelzügen über die Grenze nach Deutschland geschafft, pro Fuhre mehrere Tanks auf einmal. Die gefährliche Ladung hätte er steuerlich anmelden müssen, was er jedoch nicht tat.

In Koblenz angekommen, füllte er den Kraftstoff in seine Betriebstankstelle um und betankte damit seine LKW-Flotte, die in ganz Deutschland unterwegs war.

“Wir haben den Spediteur observiert und konnten deshalb zielgerichtet am vergangenen Samstag, dem 3. September 2011 zugreifen”, sagt Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher der Zollfahndung Frankfurt am Main. “Der Beschuldigte räumte nach dieser erdrückenden Beweislage die Steuerhinterziehung ein”, so Schmidt weiter. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich laut Zoll auf rund 90.000 Euro.

Der Zoll weist darauf hin, dass das Auftanken eines deutschen Fahrzeugs in Luxemburg natürlich legal ist – allerdings ist die Einfuhr von Kraftstoff nach Deutschland zu gewerblichen Zwecken nur dann steuerfrei, wenn der Sprit sich im so genannten Hauptbehälter, also dem Fahrzeugtank, befindet und auch von dort verbraucht wird.