Am Montag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Großbritannien den Brexit ohne Zustimmung der Europäischen Union zurückziehen könnte.
Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei „in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten“ in Großbritannien möglich. Dann bliebe das Vereinigte Königreich unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter.
Das Urteil dürfte den Brexit-Gegnern in Großbritannien Auftrieb geben.
Theresa May hatte noch am Wochenende abermals für ihr Brexit-Paket geworben.

Laut dem Brexit-Deal soll Großbritannien am 29. März 2019 geordnet aus der EU austreten. Danach gilt eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2020.

Am Dienstag stimmt das britische Parlament über den Brexit-Deal ab, den die Regierung mit der EU ausgehandelt hat. Derzeit zeichnet sich keine Mehrheit für den Deal ab. Scheitert Mays Plan im Parlament, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen – oder es braucht einen Plan B. So oder so könne es für Großbritannien extrem unangenehm und auch peinlich werden.