Die Rundfunkgebühren, ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron, gibt es nicht mehr, da die Nationalversammlung und der Senat nacheinander den Gesetzentwurf zu ihrer Abschaffung verabschiedet haben. Dies ist eine gute Gelegenheit, einen Blick auf die Situation in Luxemburg und seinen Nachbarländern zu werfen.

3,7 Milliarden Euro müssen in Frankreich aufgebracht werden

Die bereits 1933 (für Radiogeräte) und 1948 (für Fernsehempfänger) eingeführte Rundfunkgebühr betraf in Frankreich mehr als 27,5 Millionen Haushalte (laut Zahlen des Kulturministeriums aus dem Jahr 2020), aber nur 23 Millionen von ihnen zahlten sie tatsächlich.

Mit einem Betrag von 138 Euro belief sie sich auf rund 3,7 Milliarden Euro pro Jahr, die an Radio France (France Inter, France Info, die lokalen Sender von France Bleu…), France Télévisions (France 2, France 3, France 4…), Arte, France Médias Monde (bestehend aus Radio France Internationale, France 24 und TV5 Monde) und INA (l’Institut national de l’audiovisuel) gingen.

Um diesen plötzlichen Mangel an Einnahmen auszugleichen, sieht das neue Gesetz vor, einen Teil der Mehrwertsteuer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verwenden, bis eine gründlichere Reform zu diesem Thema vorliegt.

In Luxemburg und Belgien ist die Frage geklärt

Im Großherzogtum gibt es keine Rundfunkgebühren, wie sie die Franzosen zahlen mussten. Es gibt lediglich Abonnements, um bestimmte Fernsehkanäle empfangen zu können.

Bei unseren belgischen Nachbarn war die Rundfunkgebühr 2002 zu einer regionalen Zuständigkeit geworden. In Flandern und der Region Brüssel-Hauptstadt wurde sehr schnell beschlossen, die Gebühr abzuschaffen. In der Wallonie wurde die Gebühr bis 2018 beibehalten, bevor sie abgeschafft wurde. Damals betrug sie 100 EUR.

Und in Deutschland?

Der Rundfunkbeitrag oder Beitragsservice ist unter anderem für das Deutschlandradio und die Fernsehsender ARD und ZDF bestimmt. Insgesamt umfasst der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mehr als 20 Sender und fast 70 Rundfunkanstalten.

In Deutschland kostet diese Steuer den Steuerzahler 220 Euro pro Jahr, d. h. etwa 18 Euro pro Monat. Sie wird von allen Personen gezahlt, die eine Wohnung bewohnen, egal ob sie Mieter oder Eigentümer sind und vor allem, ob sie im Besitz eines Radio- und/oder Fernsehgeräts sind oder nicht. Auch wenn keine Steuer populär ist, wird die deutsche Rundfunkgebühr von unseren Nachbarn auf jeden Fall besonders kritisiert.

Es gibt nur wenige Ausnahmen: Taube und blinde Menschen müssen sie nicht zahlen, ebenso wenig wie Sozialhilfeempfänger oder Personen mit einem steuerlichen Referenzeinkommen von null.

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