Das luxemburgische Parlament hat am Dienstagabend einer erneuten Anpassung des Covid-Gesetzes zugestimmt.
Das Votum fiel mit 31 Ja- zu 29 Nein-Steimmen allerdings denkbar knapp aus.

Die wohl zentrale Neuerung ist die vermeintliche Lockerung der 2G+-Regel.
Anders als in Deutschland muss im Großherzogtum in den ersten sechs Monaten nach der zweiten Impfung oder aber einer Genesung nun kein Test vorgelegt werden, um Zugang zu einem Restaurant oder aber auch zu Freizeiteinrichtungen zu bekommen.
Nach einer Boosterimpfung (3. Impfung) gibt es bisher noch keinerlei zeitliche Einschränkungen.

Die Opposition kritisiert die Anpassung an das Gesetz als unzureichend.

Die ursprüngliche Variante habe eine zusätzliche Sicherheit gegeben.
Die Abschaffung eines zusätzlichen Tests für zweifach Geimpfte oder Genesene sei nur gekommen, weil sich 2G+ in der Praxis nur schwer umsetzen ließe.
Die Opposition sprach sich sogar für ein verschärftes Testen aus – unabhängig des Impstatus.

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Impfstatus verfällt nach neun Monaten

Die EU-Kommission hatte sich bereits kurz vor Weihnachten im Eilver­fahren beschlossen, dass die Anerkennungs­dauer von digitalen Impfzertifikaten der EU für die Grundimmunisierung auf 270 Tage festgelegt wird. Achtung: Grundimmunisierung bedeutet noch nicht geboostert!
Dieser Regelung schließt sich nun auch Luxemburg offiziell an.

Weniger Quarantäne

Auch die Isolationszeit wurde angepasst. Positiv getestet Personen , die voll geimpft oder gar geboostert sind, müssen nur noch sechs Tage in Quarantäne, wenn ein Schnelltest am 5. und 6. Tag negativ ausfällt.
Genesene oder grundimmunisierte Personen müssen 10 Tage in Quarantäne.
Generell gilt nun ein Verbot für einen Online-Schnelltest via Video.

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Am Montag waren in Luxemburg 961 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus registriert worden.