Luxemburg verlängert Corona-Sonderurlaub
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 30/06/2020 um 08:06
Im Rahmen der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion einen „Urlaub zur Unterstützung der Familie“ eingeführt, um es Arbeitnehmern und Selbstständigen zu ermöglichen, nach der Schließung einer Tages-, Ausbildungs- oder Arbeitsstruktur eine erwachsene Person mit einer Behinderung oder eine ältere Person zu betreuen.
Da manche Strukturen nicht in der Lage sein werden, ihre Tätigkeit unmittelbar nach dem Ende des Krisenzustands wieder in vollem Umfang aufzunehmen, und nicht sofort wieder alle Plätze wie gewohnt verfügbar sein werden, hält es die Regierung für unerlässlich, dass der Urlaub zur Unterstützung der Familie für eine bestimmte Zeit über die Erklärung des Endes des Krisenzustands hinaus beibehalten wird.
Folglich kann der Urlaub zur Unterstützung der Familie vom 25. Juni 2020 bis zum 25. November 2020 beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Urlaub endet, wenn die zugelassene Struktur den Minister über die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit und die Verfügbarkeit eines Platzes in der zugelassenen Struktur für den Nutzer benachrichtigt.
Angestellte des öffentlichen Dienstes durchlaufen nun das gleiche Verfahren für die Beantragung von Urlaub zur Unterstützung der Familie wie Angestellte und Selbstständige.
Bedingungen und Modalitäten des Urlaubs
Arbeitnehmer, Selbstständige oder Angestellte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf Urlaub zur Unterstützung der Familie, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Die zugelassene Struktur, die sich unter normalen Umständen um die erwachsene Person mit einer Behinderung oder um die ältere Person kümmert, hat ihre Aktivitäten oder einen Teil ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Krisenzustand eingestellt;
- Der privatwirtschaftliche Arbeitnehmer, der Angestellte des öffentlichen Dienstes oder der Selbstständige übernimmt die häusliche Pflege für die erwachsene Person mit einer Behinderung oder für die ältere Person, mit der er wohnt.
Wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit der erwachsenen Person mit einer Behinderung oder der älteren Person leben, können sie bei Bedarf abwechselnd Urlaub zur Unterstützung der Familie nehmen. In diesem Fall muss jede Person, die den Urlaub in Anspruch nehmen möchte, ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular einreichen.
Der Urlaub kann zwischen den Mitgliedern eines Haushalts aufgeteilt, aber nicht gleichzeitig von ihnen in Anspruch genommen werden.
Wenn der Urlaub in mehreren Abschnitten (also aufgeteilt) genommen wird, muss die Person, die den Urlaub erhält, kein neues Formular ausfüllen und einsenden. Das erste Formular ist auch bei einer möglichen Verlängerung des Urlaubs zur Unterstützung der Familie ausreichend.
Wenn mehrere Mitglieder eines Haushalts eine berufliche Tätigkeit ausüben und eines der Mitglieder in der aktuellen Situation eine strategisch wichtige Tätigkeit ausübt (z. B. Angehörige der Gesundheitsberufe), wird empfohlen, dass der Urlaub zur Unterstützung der Familie von dem anderen Mitglied des Haushalts in Anspruch genommen wird.
Der Urlaub zur Unterstützung der Familie kann vom 25. Juni 2020 bis zum 25. November 2020 beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Urlaub endet, wenn die zugelassene Struktur den Minister über die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit und die Verfügbarkeit eines Platzes in der zugelassenen Struktur für den Nutzer benachrichtigt. (Quelle: Guichet)
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