Das Robert-Koch -Institut hat seine Liste der Hochrisikogebiete aktualisiert.
Neben etlichen weitere Ländern befindet sich nun auch das Großherzogtum wieder auf der Liste des RKI.

Die Infiziertenzahlen waren in den vergangenen Tagen in Luxemburg rasant angestiegen.

Neben Luxemburg werden am Sonntag unter anderem Schweden, Australien, Argentinien, die Vereinigten Arabischen Emirate mit dem Winterurlaubsziel Dubai, Israel und Kenia auf die Risikoliste gesetzt. Insgesamt erhöht sich die Zahl der Hochrisikogebiete weltweit auf einen Schlag auf mehr als 100 Länder.

Wer ab Sonntag aus Luxemburg nach Deutschland einreist und über keinen Nachweis über eine Impfung oder Genesung verfügt, muss für zehn Tage in Quarantäne.
Frühestens fünf Tage nach der Einreise kann amm sich mit einem negativen Test davon freitesten.

Ausnahme für Grenzgänger – mit Einschränkung

Für Grenzgänger gibt es, wie auch bereits in der Vergangenheit, eine Ausnahmeregel.
Aber: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Rückreise nach Deutschland ein aktuelles Testzertifikat mit sich führen – egal, wielange – oder wie kurz – der Aufenthalt im Großherzogtum war. Das gilt auch für Grenzgänger.
Von offizieller Seite heißt es: “Jeder Reisende, der älter als sechs Jahre ist und sich in den vorangegangenen zehn Tagen in Luxemburg aufgehalten hat, hat einen der folgenden Nachweise vorzulegen: den Nachweis einer vollständigen Impfung vor mehr als 14 Tagen, eine Genesenenbescheinigung (positives Ergebnis eines PCR-Tests, der älter als 28 Tage und jünger als sechs Monate ist) oder ein negatives Testergebnis (PCR/Antigen), das nicht älter ist als 48 Stunden.”

Nicht geimpfte und nicht genesene Personen, die im Rahmen des Grenzverkehrs für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen (Grenzgänger und andere Arten von Aufenthalten von weniger als 24 Stunden), müssen im Besitz eines Zertifikats über einen negativen Test sein, das nur 2 Mal pro Woche erneuert werden darf.

Eine digitale Einreiseanmeldung muss zudem vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet ausgefüllt werden.
Ausgenommen sind Grenzgänger, Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die sich im Transit befinden. Die Einreisemeldung kann online unter www.einreiseanmeldung.de erfolgen.

Alle wichtigen Infos hierzu gibt es auf guichet.lu und auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.