In Luxemburg ist kein Gesetz über das Kopftuchtragen in Sicht.

Letzten Dienstag haben die vier Minister der Regierung Bettel und die Chefs der vier größten Parlamentsfraktionen entschieden, auf nationaler Ebene kein Gesetz zu erlassen, um das Tragen einer Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Raum in Luxemburg zu verbieten.

Xavier Bettel hatte letzte Woche sein Bestreben angekündigt, „dieses Problem mit einem gesunden Geist zu lösen. Man darf nicht in den Populismus verfallen und vor allem muss man vermeiden, alle über einen Kamm zu scheren.“

Nur über eine kommunale Vorschrift

Die Entscheidung ist gefallen: Es wird kein Verbot auf nationaler Ebene geben, den Niqab oder die Burka zu tragen. Nun sind die Kommunen an der Reihe Position zu beziehen und über ein Verbot des Tragens der Ganzkörperverschleierung zu entscheiden, wenn sie es für notwendig erachten. Die Kompetenzen der kommunalen Gemeinderäte müssten in diesem Falle erweitert werden.

Laut eines Artikels der Zeitung Luxemburger Wort tragen in Luxemburg nur 16 muslimische Frauen den Niqab, eine Ganzkörperverschleierung mit einem kleinen Feld sichtbarer Haut, das nur die Augen erscheinen lässt. Im Großherzogtum gibt es keine muslimische Frau, die eine Burka trägt. Es handelt sich um einen Ganzkörperschleier, der die Besonderheit aufweist, die Augen mit einem Gitter aus Stoff zu verbergen.

In Frankreich, ist das Gesetz seit 2004 sehr klar: Es ist verboten, Kleidungsstücke zu tragen, die dazu bestimmt sind, sein Gesicht zu verbergen, auf der Straße, im Verkehr und in allen öffentlichen Einrichtungen.

Diejenigen, die das Gesetz nicht einhalten, müssen ein Bußgeld von 150 € zahlen. Das sogenannte traditionelle Kopftuch, welches das Gesicht erscheinen lässt, ist in den Universitäten und in öffentlichen Orten erlaubt. Es ist hingegen verboten in den öffentlichen Schulen, weiterführenden Schulen und Gymnasien. Für die öffentlichen Einrichtungen hat das Gesetz vor kurzem entschieden: Im Namen der Laizität ist das Tragen eines Kopftuches verboten. Für die Unternehmen und Vereinigungen gilt folgendes: Die Arbeitgeber können das Kopftuchtragen nicht verbieten, außer bei sehr genauen Gründen, die mit der Sicherheit oder der Art der Arbeitsstelle in Verbindung stehen.

In Belgien ist das Verbot klar.

Wenn es auch die belgischen Abgeordneten waren, die sich im April 2010 als erste gegen das Tragen eines Ganzkörperschleiers ausgesprochen haben, so ist das Gesetz hierzu jedoch erst im Juli 2011, also nach Frankreich (Oktober 2010), in Kraft getreten. Der Text spricht nicht explizit von der Burka oder dem Niqab; er sieht vor, dass die Personen, die „sich im öffentlichen Raum mit einem maskierten oder verborgenen Gesicht präsentieren, ganz oder in Teilen, durch das Tragen eines Kleidungsstücks, sodass sie nicht mehr identifizierbar sind“, mit einem Bußgeld bestraft werden (137,50€) und/ oder mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu sieben Tagen. Der öffentliche Raum betrifft die Gesamtheit aller Straßen, Wege, öffentlichen Parks, Sportplätze oder „Gebäude, die zur Nutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind, wo sie Dienste erhalten kann“. Trotzdem sind Ausnahmen vorgesehen für die festlichen Anlässe wie Karneval, wenn sie von einer kommunalen Entscheidung genehmigt wurden.

In Deutschland hängt es von den Ländern ab.

Es gibt kein Gesetz auf nationaler Ebene, das das Tragen eines Ganzkörperschleiers verbietet. Es liegt in der Kompetenz jedes Bundeslandes, dies zu verbieten oder nicht. Im Jahr 2011 haben sechs Länder ein Gesetz verabschiedet, das den Lehrern verbietet, deutlich sichtbare Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religion zu tragen. Andere Bundesländer haben dieses Verbot auf alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgeweitet.