Private Kassen müssen mehr Wettbewerb hinnehmen

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit ihrer Verfassungsklage gegen mehr Wettbewerb zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen gescheitert. Wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschied, ist der vom Gesetzgeber verordnete Aufnahmezwang so genannter schlechter Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif der privaten Kassen rechtens. Damit bestätigten die Karlsruher Richter zentrale Elemente der Gesundheitsreform von 2007. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil. Die Branche muss zudem die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen privaten Kasse ebenso hinnehmen wie längere Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Die Verfassungshüter sehen in dem seit Januar geltenden “Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung” zwar durchaus einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Versicherungsunternehmen. Diese Einschränkungen seien jedoch wegen “legitimer Gemeinwohlinteressen” berechtigt, da der Gesetzgeber mit der Regelung allen Bürgern einen bezahlbaren und ausreichenden Krankenversicherungsschutz auch in der PKV sichern wollte.

Nach Ansicht der Richter hat die Einführung des Basistarifs keinen großen Einfluss auf die Geschäfte der privaten Kassen, auch wenn er womöglich nicht die Kosten deckt. Wegen der hohen Prämie von 570 Euro im Monat und dem eingeschränkten Leistungskatalog könne derzeit “ausgeschlossen werden, dass viele Versicherte in den Basistarif wechseln”, heißt es im Urteil.Damit bestehe endgültig Rechtssicherheit über die mit der Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung eingeführten Neuregelungen, erklärte Schmidt in Berlin. Es sei nun abschließend geklärt worden, dass “auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können”. Dies werde durch die Versicherungspflicht und den neuen Basistarif in der privaten Krankenversicherung gewährleistet.Mit fünf zu drei Stimmen billigten die Richter zudem längere Sperrfristen für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Bislang reichte dazu der Nachweis aus, dass das Jahresgehalt über 48.600 Euro liegt. Nun muss dieser Betrag in drei aufeinander folgenden Jahren erreicht werden, bevor ein Wechsel zulässig ist.