Reform des Elternurlaubs verabschiedet
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 18/12/2015 um 00:12
Mit flexiblen Elternzeiten will die Regierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, so die Pressemitteilung des Ministerrats.
So können beide Elternteile künftig entweder sechs Monate in Vollzeit oder, und das ist neu, sich für eine kürzere Auszeit von vier Monaten entscheiden. Bei einem Erziehungsurlaub in Halbzeit wären es jeweils acht oder zwölf Monate.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Elternurlaub kann bis zum Alter von 6 (bisher 5) Jahren des Kindes genommen werden; bei einer Adoption liegt die Altersgrenze bei 12 Jahren.
Der Elternurlaub kann von beiden Elternteilen zwischen vier und sechs Monaten in Vollzeit genommen werden, oder zwischen acht und zwölf Monaten in Teilzeit. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil den Elternurlaub gleich nach dem Mutterschaftsurlaub antritt.
Bei der Variante mit flexiblen Arbeitszeiten bedeutet dies, dass der Elternurlaub auf einzelne Wochentage oder Monate aufgeteilt werden kann.
Folgende Modelle sind möglich:
- 20 Monate lang kann sich ein Elternteil jeweils an einem Tag pro Woche dem Kind widmen. Die Arbeitszeit wird dementsprechend auf 80 Prozent reduziert.
- Ein Elternteil nimmt während der 20 Monate vier Mal eine Auszeit von einem Monat
Aber: Diese flexible Elternzeiten bedürfen des vorherigen Einverständnis des Arbeitgebers. Kommt es zu keiner Einigung, so besteht in jedem Fall das Recht auf einen Elternurlaub in Vollzeit.
Um größere finanzielle Einbußen zu vermeiden, wird die Entschädigung angehoben. Von bisher 1.778 Euro monatlich steigt die Entschädigung auf bis zu 3200 Euro. Maßgebend ist das beitragspflichtige Einkommen. D.h. wer weniger als 3200 verdient, bezieht sein volles Gehalt. Als Mindestentschädigung gilt ein Betrag von 1922,96 Euro (dies entspricht dem Mindestlohn), die Obergrenze liegt bei 3200,- Euro.
Dieses Ersatzeinkommen wird unabhängig von den Familienleistungen gezahlt.
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estelleboudrea
Danke für die infos!
In welchen zeitlichen Abständen tagt den diese Abgeordnetenkammer? Meinem Verständnis nach müsste es ja dann bei deren nächster Sitzung auf der Tagesordnung stehen?!
Habe in einem Artikel gelesen, dass diese ännderungen 2016 erwartet werden...
Liebe Grüße ;)
sunshine3
Hallo zusammen,
ich habe es so verstanden laut Seite der CNPF, dass der Gesetzesentwurf zumindest bei der Abgeordnetenkammer hinterlegt wurde:
http://www.cnpf.lu/reforme/4-conge-parental/
"Le projet de loi portant réforme du congé parental et ... a été déposé à la Chambre des Députés le 15 janvier 2016"
Allerdings ist jetzt die Frage, wie lange das dauert...
Schaoten
Nein - ist es nicht...
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2015/04/29-reforme-conge-parental/index.html
ZITAT
Achtung, die folgenden Bestimmungen sind noch nicht in Kraft! Sie treten erst in Kraft, wenn das Gesetz zur Reform des Elternurlaubs im Amtsblatt (Mémorial) veröffentlicht ist, d. h. nachdem ein Gesetzentwurf in der Abgeordnetenkammer (Chambre des députés) hinterlegt und von dieser angenommen wurde. Bisher wurde noch kein Gesetzentwurf hinterlegt.
ZITATENDE
estelleboudrea
Hallo! Ist denn wirklich nirgendwo rauszufinden wann diese Reform vom Elterngeld in Kraft tritt?
Liebe Grüße, Myriam :)
Nise
dumm ist nur, dass das eine schon früher eintritt wie das andere :)
Also mir gehen alleine im Elterngeld 8.700 Eur flöten und im Kindergeld bis der Große 18 ist nochmal ca. 9.600. Aber man bekommt die Kinder ja nicht wg dem Geld was Luxemburg zahlt ;)
info
An dieser Aussage der Regierung hat sich nach meinem Stand nichts geändert.
"Im Frühjahr 2016 soll über das geplante Gesetz abgestimmt werden.
Nach einer Testphase im September 2016 soll die Umsetzung der Reform dann nach einem Jahr flächendeckend erfolgen"
Nebenbei ein Hinweis, was es beim Elterngeld dazu gibt ist grob die Summe die man beim Kindergeld einsparn will. Also hat es schon etwas von rechter Hosentasche und linker Hosentasche was gerade gemacht wird.
Rainer
Kann jemand ne ungefähre Prognose geben wann das Gesetzt nun wirklich in Kraft tritt?Gruß
Nise
laut den letzten Informationen, gilt es frühestens ab Herbst 2016. Ich bin auch seit dem 16.12. im Muschu, aber komme nicht in den Genuss, nur in den des niedrigeren Kindergeldes (ist unser 2.) ;)
Schade, denn das hätte finanziell einiges ausgemacht und ich hätte länger zu Hause bleiben können. So werde ich ab Mai respektive durch Urlaubsanspruch ab Mitte Juni 50% gehen müssen.
Jungi23
Heißt im Klartext: Wahrscheinlich habe ich dann Pech und falle nicht mehr in diese neue Regelung rein? Oder wie würde es sich verhalten wenn das Gesetz z.B. per 1.4.16 in Kraft tritt?
Grenzhopper
Es wird frühestens Januar 2017 in Kraft treten.
oernie
ja, Du bist zu früh dran. Es ist erst ein Gesetzesvorschlag, der geht jetzt den Weg durch die Instanzen und wird dann so, oder anders gestimmt und tritt dann in Kraft. Das dauert aber noch ein paar Monate.
Jungi23
Und ab wann gilt das Ganze? Ich bin ab dem 16.01.2016 in Mutterschutz. Ab Juni dann in Elternzeit. Würde das also noch auf mich zutreffen?
Danke für Eure Antworten, im Netz finde ich leider noch nichts. Bin wahrscheinlich zu früh dran