Mit flexiblen Elternzeiten will die Regierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, so die Pressemitteilung des Ministerrats.

So können beide Elternteile künftig entweder sechs Monate in Vollzeit oder, und das ist neu, sich für eine kürzere Auszeit von vier Monaten entscheiden. Bei einem Erziehungsurlaub in Halbzeit wären es jeweils acht oder zwölf Monate. 

Hier die wichtigsten Änderungen:

Elternurlaub kann bis zum Alter von 6 (bisher 5) Jahren des Kindes genommen werden; bei einer Adoption liegt die Altersgrenze bei 12 Jahren.

Der Elternurlaub kann von beiden Elternteilen zwischen vier und sechs Monaten in Vollzeit genommen werden, oder zwischen acht und zwölf Monaten in Teilzeit. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil den Elternurlaub gleich nach dem Mutterschaftsurlaub antritt.

Bei der Variante mit flexiblen Arbeitszeiten bedeutet dies, dass der Elternurlaub auf einzelne Wochentage oder Monate aufgeteilt werden kann.

Folgende Modelle sind möglich:

  • 20 Monate lang kann sich ein Elternteil jeweils an einem Tag pro Woche dem Kind widmen. Die Arbeitszeit wird dementsprechend auf 80 Prozent reduziert.
  • Ein Elternteil nimmt während der 20 Monate vier Mal eine Auszeit von einem Monat

Aber: Diese flexible Elternzeiten bedürfen des vorherigen Einverständnis des Arbeitgebers. Kommt es zu keiner Einigung, so besteht in jedem Fall das Recht auf einen Elternurlaub in Vollzeit.

Um größere finanzielle Einbußen zu vermeiden, wird die Entschädigung angehoben. Von bisher 1.778 Euro monatlich steigt die Entschädigung auf bis zu 3200 Euro. Maßgebend ist das beitragspflichtige Einkommen. D.h. wer weniger als 3200 verdient, bezieht sein volles Gehalt. Als Mindestentschädigung gilt ein Betrag von 1922,96 Euro (dies entspricht dem Mindestlohn), die Obergrenze liegt bei 3200,- Euro. 

Dieses Ersatzeinkommen wird unabhängig von den Familienleistungen gezahlt.