Die OECD untersuchte in einer Studie die durchschnittlichen Renteneintrittszeiten und die durchschnittliche Lebenserwartung.

Demnach gehen im OECD Durchschnitt Männer mit 64,6 Jahren in den Ruhestand. Bei einer Lebenserwartung von 82,2 Jahren genießen sie 17,6 Jahre ihren Ruhestand.

Bei Frauen beträgt die Lebenserwartung 85,4 Jahren und bei einem durchschnittlichen Rentenbeginn mit 63,1 Jahren verbringen sie 22,3 Jahre in Altersrente.

Spitzenreiter dieser Tabelle ist Frankreich. Hier können die Frauen 27,2 Jahre in Rente verbringen, die Männer 23 Jahre.

Platz zwei der OECD Tabelle belegt Belgien: Belgische Frauen können sich über 25,8 Jahre Ruhestand freuen, die Männer über 21,1 Jahre.

In Luxemburg gehen die Frauen mit 60,8 Jahren in den Ruhestand, in dem sie durchschnittlich 24,3 Jahren verbringen. Das Renteneintrittsalter der Männer beträgt im Großherzogtum 61,9 Jahre und die Rentendauer 19,7 Jahre.

In Deutschland liegt bei beiden Geschlechtern das Renteneintrittsalter bei 62,7 Jahren. Die Frauen leben 22,8 Jahre im Ruhestand während es bei den Männern nur 19,4 Jahre sind.

Den kürzesten Ruhestand in Industrieländern gibt es in Südkorea. Frauen können die Rentenzeit nur 16,6 Jahre genießen, bei den Männer sind es nur 11,4 Jahre. Der Grund liegt darin, dass die Südkoreaner erst mit 70,6 (Frauen) bzw. 72,9 Jahren (Männer) in Rente gehen.

Zur Erinnerung: als Bismarck am 22. Juli 1889 das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Alterssicherung der Arbeiter“ verabschiedete, lag das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren. Die Arbeitszeit betrug 60 Stunden und bei den damaligen Arbeitsbedingungen erlebte kaum ein Arbeiter das Renteneintrittsalter. Leistungen erhielten deshalb vor allem Invalide.

Momentan liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter in Frankreich bei 62, in Belgien bei 65 Jahren und in Deutschland wird die Altersgrenze zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. D.h. ab dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in 1-Monats-, ab 2024 in 2-Monats-Schritten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.