200.000 Euro Bargeld stellte die mobile Kontrolleinheit des Saarbrücker Zolls am 7. November 2013 im Grenzgebiet zu Luxemburg bei einem 73-Jährigen fest. 100.000 Euro waren im Futter seines Reisekoffers versteckt. Außerdem reiste der Rentner auf “glühenden Kohlen”: In seinen beiden Schuhen hatte er je ein “50.000-Euro-Polster” verstaut.

“Geld wird häufig versteckt wie Betäubungsmittel”, erklärte Diana Weis, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Verstecke wie Schuhe, Brustbeutel, Kissen, Handtaschen oder unter den Sitzen des Fahrzeugs bekommen die Zöllner regelmäßig zu Gesicht.

Gegen den Reisenden aus Bayern wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil er das mitgeführte Bargeld nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet hatte.
 

Hintergrund

Jede Person, die mit Bargeld und dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen.

Quelle: Zollamt Koblenz