In Rheinland-Pfalz werden die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern bereits ab Donnerstag umgesetzt.

„Wir alle hätten uns ein anderes Weihnachtsfest und einen ausgelassenen Jahreswechsel gewünscht”, so malu Dreyer.
„Die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron stellen für uns alle eine große Herausforderung und Zumutung dar.
Trotzdem gilt mein dringender Appell an alle, sich gerade auch an den Feiertagen verantwortungsbewusst zu verhalten, die Feier so klein wie möglich zu halten und sich zusätzlich zu testen. Das schützt Sie und Ihre Liebsten.“

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich

Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, müssten die Kontaktbeschränkungen leider auch auf Geimpfte und Genesene abgestuft ausgeweitet werden, denn die Impfdurchbrüche zeigten, dass auch sie das Virus weitertragen können.
„Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage einfach zu gefährlich“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt“, so die Ministerpräsidentin.

Überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden ab sofort ohne Zuschauer statt.

Rheinland-Pfalz wird ab Donnerstag mit der neuen Corona-Verordnung Clubs und Discotheken schließen, auch hier sei das Infektionsrisiko in der aktuellen Lage einfach zu groß, so die Ministerpräsidentin.

 

Überbrückungshilfen

„Das Corona-Virus verursacht enorme wirtschaftlichen Schäden. Wir tun alles, um sie abzufedern“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, und wendete sich an die betroffenen Betriebe: „Nutzen Sie die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen, wenn Sie aktuell Umsatzeinbrüche erleiden.“
Unternehmerinnen und Unternehmer können die Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in einem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Ab Januar greift die Überbrückungshilfe IV, deren konkrete Ausgestaltung aktuell der Bund entwirft.

Überlastung kritischer Infrastrukturen vermeiden

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die extrem ansteckende Virusvariante Omikron die Infektionen und damit auch Quarantäne-Fälle so stark ansteigen werden, dass es zu erheblichen Personalausfällen kommen könnte. Daher müssten Betreiber in der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, ÖPNV oder Lebensmittelversorgung ihre betrieblichen Pandemiepläne überprüfen, um einen Betrieb sicherstellen zu können. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.

Änderungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft

Die Änderungsverordnung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung werde heute verkündet und trete morgen in Kraft.
Ab dann sei unter anderem der Betrieb von Clubs und Diskotheken untersagt, so die Ministerpräsidentin. Zudem werden für die anstehenden Weihnachtsfeiertage und den bevorstehenden Jahreswechsel die Regelungen entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin angepasst.
Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 wird der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet sein.
Dies gilt für alle – auch geimpfte – Menschen. Nur Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
Darüber hinaus gilt natürlich weiterhin, dass der gemeinsame Aufenthalt von nicht-immunisierten (ungeimpften) Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet ist.
Weiterhin werden einige Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft vor allem Soloselbständige sowie Religions- oder Glaubensgemeinschaften. Die bisherigen Regelungen gelten darüber hinaus fort. Die Verordnung wird bis zunächst zum 20. Januar 2022 verlängert.

Corona-Proteste beobachten und begleiten

Rheinland-Pfalz werde nicht zulassen, dass eine zunehmend radikale Minderheit Menschen bedrohe, die Corona-Maßnahmen beschließen oder deren Einhaltung kontrollieren.

„Wir merken, dass die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen zunehmen. Allein an diesem Montag gab es 72 Zusammenkünfte mit etwa 6.600 Teilnehmenden. Die Aktionen waren im Vorfeld zumeist nicht angemeldet oder durch Verfügungen der zuständigen Behörden verboten.
Die Ansammlungen verliefen zwar überwiegend störungsfrei und friedlich, in Frankenthal zeigte jedoch zum Beispiel ein AfD-Stadtratsmitglied den sogenannten ‚Hitlergruß‘ und in Idar-Oberstein wurde versucht, einen Angehörigen der Reichsbürgerszene aus polizeilichen Maßnahmen zu befreien. Vor diesem Hintergrund kann ich alle, die sich zu den Protesten hingezogen fühlen, nur warnen: Laufen Sie nicht den Extremisten hinterher.
Marschieren Sie nicht mit denen, die unsere demokratische Gesellschaft ablehnen“, appellierte Innenminister Roger Lewentz.

„Die Sicherheitsbehörden haben das Protestgeschehen weiter fest im Blick. Allein an diesem Montag waren mehr als 1.000 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz und führten über 250 Personenkontrollen durch. Unser Staat ist wehrhaft und wird die vernünftige Mehrheit vor einer rücksichtslosen Minderheit auch weiterhin konsequent schützen“, so der Innenminister weiter. Er rief alle Bürgerinnen und Bürger zu gesellschaftlicher Solidarität und zur Impfung auf. „Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam“, sagte Lewentz.