Diese Richtlinie hat die Europäische Kommission im Dezember 2012 nach jahrelangen Beratungen vorgelegt. Der Vorschlag enthält neue und strengere Vorschriften darüber, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden können. Hiernach sollen Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen werden verboten. Außerdem sollen große bildliche Warnungen vor Gesundheitsrisiken auf Packungen von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen zwingend vorgeschrieben werden. Die Richtlinie regelt grenzüberschreitende Internetverkäufe und sieht technische Merkmale zur Bekämpfung des illegalen Handels vor. Außerdem werden Maßnahmen für Produkte vorgeschlagen, die bisher nicht eigens geregelt waren, wie E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse. Kau- und Schnupftabak unterliegen fortan eigenen Vorschriften für Kennzeichnung und Inhaltsstoffe. Das bestehende Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) wird aufrechterhalten.

Während die Bundesregierung den Plan der EU für ein Verbot von Mentholzigaretten unterstütze, habe man sich bei der Abbildung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln noch nicht endgültig festgelegt, schränkt der Sprecher des Verbraucherministeriums, Holger Eichele, am Sonntag in Berlin ein: Solche Bilder seien nur sinnvoll, wenn sie die Menschen tatsächlich vom Rauchen abhielten. Das aber müsse die EU-Kommission noch nachweisen.

Sollten die EU-Gesundheits- und Verbraucherminister am Freitag der Tabakrichtlinie zustimmen, würden frühestens Ende  2014 Anfang 2015 Bilder von Raucherbeinen, Raucherlungen und andere Schockbilder 75 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenschachtel ausmachen.

 

Die Tabakrichtlinie:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1391_de.htm