Es war ein Fall der vor zwei Jahren für einiges Aufsehen in Trier und auch überregional sorgte: Eine 20jährige Studentin aus Trier hatte, offenbar aus Liebeskummer, das Lösungsmittel Gammabutyrolacton (GBL) geschluckt und war daran gestorben. Ihr Freund hatte sich unmittelbar zuvor von ihr getrennt und ihr von seiner Beziehung mit einer anderen Frau berichtet.

Der Mann, der das Lösungsmittel selbst mitgebracht hatte und es regelmäßig als Partydroge (“Liquid Ecstasy”) benutzt haben soll, hielt sich danach zwar noch einige Zeit weiter in der gleichen Wohnung auf, half der Frau aber nicht. Er soll ihr lediglich, solange sie noch bei Bewusstsein war, geraten haben, sich zu übergeben. Dann verließ er die Wohnung, ohne sich weiter um seine Freundin zu kümmern, die zu dem Zeitpunkt bereits im Koma lag. Sie wurde von einer Mitbewohnerin gefunden; der dann gerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der Studentin feststellen.

Das Landgericht Trier verurteilte den Mann im Februar 2011 zu sieben Jahren Haft. Der Angeklagte ging in Revision. Der Bundesgerichtshof bestätigte heute das Urteil der Trierer Richter. Der Angeklagte sei allein schon deswegen verpflichtet gewesen, der Frau zu helfen, weil er um die Wirkung des Lösungsmittels wusste, so die Begründung aus Karlsruhe. Ein Gutachten ergab zudem, dass der Notarzt das Leben der Frau hätte retten können, wenn er früher alarmiert worden wäre.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.