Soli verfassungswiedrig

Das niedersächsische Finanzgericht hält den “Soli” für verfassungswidrig.
Das niedersächsische Finanzgericht verwies eine Klage zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das tragende Motiv für die Einführung des „Soli“ seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, betonte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard am Mittwoch. „Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.“

Der 37-jährige Angestellte klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Der Mann musste damals rund 1000 Euro Solizuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.