Das luxemburgische Parlament hat den so genannten “Congé linguistique” abgesegnet.

Für bis zu 200 Stunden Sprachunterricht muss der Arbeitgeber seinem Angestellten frei geben. Dieser Sprachurlaub ist also nicht Teil des gesetzlich festgelegten Erholungsurlaubes.
Voraussetzung: Angestellte müssen mindestens sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein, Freiberufler müssen ihren Beruf ebenfalls mindestens ein halbes Jahr ausüben.

Der “Congé linguistique” kann in zwei Etappen genommen werden. Zuerst stehen dem Beschäftigten 80 Stunden Sprachschule zu. Werden diese erfolgreich absolviert, können nochmal 120 Stunden beantragt werden.

Die Firmen bekommen die Fehlstunden ihrer Arbeitnehmer bezahlt, zuzüglich der Sozialabgaben.