Es ist bekannt, dass Luxemburg mit einer schweren Wohnungskrise konfrontiert ist. Das Angebot auf dem Markt ist geringer als die Nachfrage, was die Preise immer weiter in die Höhe treibt. Vor diesem Hintergrund wird es kompliziert, eine Wohnung zu finden und zu finanzieren. Der Fonds du Logement, ein staatlicher Bauträger, bietet jedoch erschwinglichen Wohnraum zur Miete und zum Kauf an.

Der Fonds du Logement, was ist das?

Der Fonds du Logement (FDL) ist eine öffentliche Einrichtung, die dem Ministerium für Wohnungswesen untersteht, obwohl sie über Verwaltungs- und Finanzautonomie verfügt. Er ermöglicht die Anmietung und den Kauf von subventioniertem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der FDL gewährleistet eine soziale und finanzielle Begleitung der Mieterhaushalte.

Darüber hinaus vermietet und verkauft der FDL auch Geschäfte, Büros, Parkplätze und nicht-subventionierte Wohnungen. Dies mit dem Ziel, eine Mischung von Funktionen und eine soziale Mischung in den von ihm errichteten Wohnanlagen oder Stadtvierteln zu gewährleisten.

Wie mietet man eine subventionierte Wohnung?

Personen, die das Angebot des FDL in Anspruch nehmen und eine subventionierte Wohnung mieten möchten, müssen vor allem bestimmte Kriterien erfüllen. Sie:

  • Dürfen nicht Eigentümer, Nießbraucher oder Erbpächter einer anderen Wohnung sein
  • Dürfen nicht Wohnrecht in einer anderen Wohnung besitzen
  • Müssen sich verpflichten, die Wohnung persönlich zu bewohnen

Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen, müssen Sie eine Bewerbung (das Formular finden Sie hier) für eine subventionierte Wohnung (zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) bei der Vermietungsabteilung des FDL einreichen. Sobald das Dossier vollständig ist, wird die Bewerbung auf die Warteliste gesetzt. Die Bewerbungen werden von der Beratenden Kommission geprüft und einer sozialen Untersuchung unterzogen. Wenn der Haushalt ausgewählt wird, erhält er ein Wohnungsangebot und es wird eine Besichtigung der Räumlichkeiten organisiert, um einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Es ist zu beachten, dass die Bewerbungen jedes Jahr bestätigt und aktualisiert werden müssen, da jede nicht aktualisierte Bewerbung archiviert wird.

Die Miete wird auf der Grundlage des jährlichen Nettoeinkommens des Mieterhaushalts und der Fläche der bewohnten Wohnung berechnet. Zu Beginn eines jeden Jahres fordert der FDL den Mieterhaushalt auf, seine Einkommenserklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen. Auf der Grundlage dieser Einkünfte und der Zusammensetzung des Haushalts wird die Miete für das laufende Jahr bis zum 1. Mai angepasst (sofern die Unterlagen vollständig sind).

Wie kaufe ich eine subventionierte Wohnung?

Personen, die das Angebot des Fonds du Logement in Anspruch nehmen möchten, um eine subventionierte Wohnung zu kaufen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie:

  • Müssen eine natürliche Person sein und die Wohnung ausschließlich zu persönlichen Wohnzwecken nutzen.
  • Müssen eine Kauf- oder Bauprämie von der Abteilung für Wohnungsbeihilfen erhalten.
  • Müssen von einer Finanzierungsvereinbarung profitieren, die von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde.
  • Dürfen nicht Eigentümer in Luxemburg und/oder im Ausland sein oder sich verpflichten, Ihre derzeitige Wohnung zu verkaufen.
  • Müssen den vorgegebenen Wohnungstyp entsprechend der Familienzusammensetzung einhalten.

Interessenten, die die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllen, werden gebeten, ein Anmeldeformular auszufüllen, um über zukünftige Projekte auf dem Laufenden gehalten zu werden. Wenn Sie den Kauf einer dieser Wohnungen in Erwägung ziehen, ist eine Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen bei der Verkaufsabteilung des FDL einzureichen.

Der ausgewählte Haushalt wird von der Verkaufsabteilung informiert, um die Wohnung zu besichtigen und einen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags wird ein Bericht über die Besichtigung der Wohnung erstellt.

Achtung: Die Grundstücke, auf denen die vom FDL verkauften Immobilien errichtet werden, werden im Rahmen eines Erbpachtrechts für 99 Jahre übertragen. Der FDL behält sich ein Rückkaufsrecht vor, falls das Grundstück während der gesamten Laufzeit des Erbpachtrechts weiterverkauft wird.

Neben dem Fonds du Logement gibt es noch andere öffentliche Förderer, die sich mit bezahlbarem Wohnraum beschäftigen, wie die SNHBM (Société nationale des habitations à bon marché) oder der Fonds Kirchberg. Der Fonds Kirchberg konzentriert sich (wie der Name schon sagt) auf die Entwicklung und Urbanisierung des Plateau du Kirchberg.

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