In Luxemburg ist das umstrittene Sterbehilfegesetz in Kraft getreten.

Das am Dienstag, 17. März, im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz trägt die Unterschrift von Grossherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo. Henri hatte im vergangenen Jahr angekündigt, das Gesetz nicht in Kraft setzen zu wollen. Damit brachte er das Land an den Rand einer Staatskrise. Mit Zustimmung des Grossherzogs wurde deshalb die Verfassung geändert. Jetzt muss er Gesetze nur noch unterzeichnen, aber nicht mehr billigen.

Das Gesetz sieht vor, dass es keine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung in Fällen gibt, wenn ein Arzt einer Bitte um aktive Sterbehilfe oder Beihilfe bei der Selbsttötung folgt. Grundlage dafür ist, dass ein Patient sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet und ausdrücklich um Sterbehilfe nachsucht.

Luxemburg ist damit nach den Niederlanden und Belgien das dritte Land in der EU, das aktive Sterbehilfe von der Strafverfolgung ausnimmt.